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 Handbuch:  Vorbereitung – wie fangen wir es an?

 Phase A: Vorbereitung – wie fangen wir es an?

Trägerschaft aufbauen und Geschäftsführung sichern

Frage: Was muss beim Aufbau der Trägerschaft für eine LA21 beachtet werden? Wie wird die operative Umsetzung der LA21 sichergestellt?

Kurz gesagt: Als einer der ersten Schritte auf dem Weg zu einer LA21 sollte ein Trägerschaft aufgebaut werden. Ihre Zusammensetzung spielt im Hinblick auf die Akzeptanz des LA21-Prozesses eine wichtige Rolle. Nebst der Trägerschaft muss bestimmt werden, wer die operative Geschäftsführung des Prozesses übernimmt. In grösseren Gemeinden sollte verwaltungsintern oder -extern ein sogenanntes Agenda-Büro eingerichtet werden.

 

Zusammensetzung der Trägerschaft

Der Aufbau einer Trägerschaft gehört zu den ersten Schritten, die eine Gemeinde auf dem Weg zur LA21 vornehmen sollte. Die wichtige Rolle, die der kommunalen Verwaltung und der Politik dabei zukommt, wird im Kapitel 28 der Agenda 21 betont (>> LA21 – Zuständigkeiten in der Schweiz). Mit „Trägerschaft“ ist das für den Prozess verantwortliche Organ gemeint. Als Grundvoraussetzung sollte nach den bisherigen Erfahrungen gelten, dass die Stadt- oder Gemeindespitze hinter dem Prozess steht, z.B. mit einer Erklärung des Gemeinderats oder einer Verankerung im Leitbild der Gemeinde (>> An die formale Politik anbinden). Die Trägerschaft kann aber auch ein Zusammenschluss von privaten Organisationen und Personen sein (Kirchen, Vereine, Firmen, Einzelpersonen aus der Bevölkerung).

Die Zusammensetzung der Trägerschaft ist bedeutsam für die Akzeptanz des LA21-Prozesses in der Bevölkerung (>> Partizipation planen und umsetzen). Ganz wichtig ist, dass sie breit abgestützt ist, und dass sie sich aus Personen mit verschiedenem politischem und gesellschaftlichem Hintergrund zusammensetzt. Es hat sich auch bewährt, eine integrative, allgemein geschätzte Person in die Trägerschaft zu holen (z.B. Pfarrerin, Dorfarzt, Schulleiterin, Gemeindepräsident). Auf jeden Fall lohnt es sich, sich über die Zusammensetzung der Trägerschaft ausführlich Gedanken zu machen und dafür Zeit zu investieren (siehe auch >> Akteure mobilisieren und begleiten).

Die Trägerschaft spielt auch eine bedeutende Rolle, wenn es darum geht, die LA 21 an die formale Politik anzubinden (>> An die formale Politik anbinden).

 

Geschäftsführung / Agenda-Büro

Die Einrichtung eines zentralen Organisationsbüros oder "Agenda-Büros" für grössere Gemeinden hat sich bewährt und sichert eine organisatorische und inhaltliche konstante Begleitung. Die Aufgaben erstrecken sich über die Organisation und Begleitung des Gesamtprozesses bis hin zur Planung und Leitung diverser Veranstaltungen (z.B. Auftakt, Vorträge, Feste, Zwischenbilanz, Podiumsdiskussion), Archivierung der im Prozess entstehenden Dokumente, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung finanzieller Ressourcen, Konflikte lösen, etc.

Das Agenda-Büro kann verwaltungsintern oder extern angesiedelt werden. Für die interne Anbindung spricht zum einen die symbolische Bedeutung (dass die Verwaltung hinter dem Prozess steht) und zum anderen die zentrale Position und gute Erreichbarkeit der "Agenda-Beauftragten" und gute formelle und informelle Kontaktmöglichkeiten zur Verwaltung (ggf. auch zur Politik). Dadurch ist der Zugang zu Informationen, Infrastruktur, Verteiler, Wissen und Erfahrung eher gewährleistet als bei einem Agenda-Büro ausserhalb der Verwaltung. Nachteile eines solchen verwaltungsinternen Büros können sein, dass die Agenda-Verantwortlichen den Regeln und Interessen der Gemeindeverwaltung unterliegen, oftmals "zwischen den Stühlen sitzen" und nicht mehr als neutrale Personen wahrgenommen werden. Die Mehrzahl der bisherigen Agenda-Büros wurden im Umweltressort angesiedelt, was dazu führen kann, dass sich andere Teile der Kommunalverwaltung nicht für den Agenda-Prozess verantwortlich fühlen. Die vom Konzept der nachhaltigen Entwicklung geforderte thematische Integration (Ökologie, Ökonomie, Soziales) (>> Anforderungen an Strategien der Nachhaltigkeit) lässt sich somit kaum bewerkstelligen. Am vorteilhaftesten scheint die Ansiedelung in Form einer Stabstelle direkt unter dem Gemeindepräsidium zu sein (Stabstellen sind Organisationseinheiten, die – teilweise zeitlich begrenzt – für besondere Aufgaben, z.B. Querschnittsthemen, eingerichtet werden).

Das Agenda-Büro sollte über den gesamten Zeitraum der Erstellung der LA21 bestehen. Erfahrungsgemäss dauert der Prozess ca. 2-3 Jahre vom Beschluss bis zur Verabschiedung, anschliessend (seltener parallel) folgt erst die Umsetzung der Massnahmen. Kleineren Gemeinden ist es natürlich zumeist nicht möglich, eigens für die LA21 eine Geschäftsstelle einzurichten. Hier übernimmt häufig die Gemeindeverwaltung die Funktion des Agenda-Büros. Wichtig ist, dass die Bevölkerung weiss, wer in Agenda-Belangen Ansprechperson ist, und dass die Gemeindeangestellten gut über den Prozess, die Veranstaltungen und Teilnahmemöglichkeiten informiert sind.

 

Anforderungen an Agenda-Beauftragte

Aus den genannten Rahmenbedingungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Person, die für die LA21 beauftragt ist. Bei kleineren Gemeinden (bis 50”000 EinwohnerInnen) liegt der Arbeitsaufwand bei ca. einer drittel bis halben Stelle, bei grösseren Gemeinden mindestens bei einer vollen Stelle. Er/sie muss über "Fachhochschul-, Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikationen, Erfahrung mit Lokale Agenda 21-Prozessen, fundierte Kenntnisse über den Stand des Nachhaltigkeitsdiskurses, Verwaltungserfahrung, sehr gute Organisationsfähigkeiten, vertiefte Kenntnisse und Anwendungserfahrung in modernen Kommunikationsmethoden, profundes Wissen über und breite Erfahrungen in Öffentlichkeitsarbeit, sehr gute Kommunikations- und Kooperationsfähigkeiten, Befähigung zu überzeugenden schriftlichen Formulierungen, vertieftes Verständnis für die Strukturen, Möglichkeiten und Grenzen lokaler Politik, Teamfähigkeit und argumentative Überzeugungsfähigkeit“ verfügen (nach DIFU/FFU, 1999, S.55). Für kleinere Gemeinden ist der Einsatz von rein ehrenamtlich tätigen BürgerInnen durchaus denkbar.

Es hat sich eine Aufgabenteilung zwischen dem internen Agenda-Büro und externen Beratern bewährt. Externe Beraterinnen können verschiedene Aufgaben übernehmen (>> Externe Beratung beiziehen). Es ist natürlich auch möglich, das ganze Agenda-Büro extern anzusiedeln, wobei aber die Gefahr besteht, dass der ganze Prozess als Auftragsarbeit angesehen wird.

Neben der Einrichtung des Agenda-Büros ist es wichtig, dass neue Formen der Zusammenarbeit zwischen BürgerInnen und Kommunalpolitik dauerhaft und verbindlich institutionalisiert werden (>> An die formale Politik anbinden).

 

Linkverzeichnis

  • http://www.gute-beispiele.net/
    Datenbank mit über 200 „guten Beispielen“, u.a. Beispiele für vorparlamentarische Arrangements und institutionalisierte Zusammenarbeit. Suche nach Handlungsfeldern (z.B. Verwaltungshandeln) oder Schlagwörtern möglich, gut strukturierte und ansprechend gestaltete Seite, die Projekte werden kurz und informativ zusammengefasst.
  • http://www.riedstadt.de/agenda-21.html
    Stichwortartige, übersichtliche Beschreibung der LA21-Stabsstelle Riedstadt (D), u.a. über Organisation (Agendabüro, Arbeitsgruppen, Koordinationsstelle), Politik, Verwaltung ergänzt mit vielen Protokollen und Berichten. Gibt einen anschaulichen und lebensnahen Einblick in die Tätigkeiten der Agenda-Mitarbeitenden, der sehr viele nützliche Informationen und gute Ideen bietet.
  • http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/106947/
    Praxishilfen: Arbeit im Verein. Ein informativer und praxisbezogener Leitfaden zur Organisation eines Bürgervereins mit den Themen Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Steuern, Buchhaltung, Zuwendungsrecht öffentlicher Förderung und Versicherungen. Die Ausführungen beziehen sich auf Deutschland, können aber im wesentlichen auch für die Schweiz übernommen werden.

 

Literaturverzeichnis

  • Deutsches Institut für Urbanistik & Forschungsstelle für Umweltpolitik (1999): Abschlussbericht – Evaluation des Berliner Koordinatoren-Modells zur Lokalen Agenda 21. Berlin: DIFU/FFU.
    Hierin ist ein Anforderungskatalog an eine/n Agenda-Beauftragte/n enthalten.
  • Rennings, Klaus et al. (1997): Nachhaltigkeit, Ordnungspolitik und freiwillige Selbstverpflichtung. Ordnungspolitische Grundregeln für eine Politik der Nachhaltigkeit und das Instrument der freiwilligen Selbstverpflichtung im Umweltschutz. Heidelberg: Physica. S. 55–57.
    Ökologische Räte: Institutionalisierung von Langzeitverantwortung.
  • Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (2000): Bausteine Lokale Agenda 21. Leitfaden für kommunale Behörden und Verwaltungen. Bern: BUWAL. S. 58–60.
    Zürcher Rat für nachhaltige Entwicklung. Kurze Beschreibung der Aufgaben, Zusammensetzung des Rates, der erzielten Resultate und seiner Stärken und Schwächen.
  • Kuhn, Stefan & Umweltbundesamt (Hrsg.) (1998): Handbuch Lokale Agenda 21: Wege zur nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen. Berlin: Umweltbundesamt. S. 57–60.
    Koordination im Agenda-Büro. Wo soll das Büro integriert werden: Innerhalb der Fachverwaltung oder als Stabsfunktion bei der Verwaltungsspitze oder ausserhalb der Verwaltung oder als Mischform aus Verwaltung und Ehrenamtlichen?


 Weiteres dazu im
 Handbuch

 Links

 Dokumentinformationen
  • Autor: H. Mosler
  • Erstellt:
    19. Oktober 2004
  • Redaktorin: K. Gasser
  • Dokumententyp: Wegmarken