Handbuch: Thema: Integration und Partizipation
Integration und Partizipation von Migrantinnen und Migranten
Kurz gesagt: Die Schweiz ist ein multikulturelles Land. Mit einem Anteil von 22% ist die ausländische Wohnbevölkerung eine grosse Bevölkerungsgruppe. Die Schweiz hat im Integrationsbereich Strategien und Strukturen entwickelt. Das Thema Integration gewinnt an Bedeutung und spielt auch vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Entwicklung eine wichtige Rolle. Es ist sinnvoll, in der nachhaltigen Gemeindeentwicklung integrationsrelevante Themen zu berücksichtigen und die Migrationsbevölkerung in partizipative Prozesse einzubeziehen.
Die ausländische Wohnbevölkerung der Schweiz
Die ausländische Wohnbevölkerung ist bezüglich Herkunft, Aufenthaltsdauer und sozioökonomischer Merkmale sehr vielfältig. Fast ein Viertel der Ausländerinnen und Ausländer ist in der Schweiz geboren, zwei Drittel sind Niedergelassene. 85% der Ausländerinnen und Ausländer stammen aus einem europäischen Land. Personen aus der EU sowie Island, Norwegen und Liechtenstein sind den Schweizerinnen und Schweizern rechtlich weitgehend gleich gestellt (Personenfreizügigkeit). Alle anderen Ausländerinnen und Ausländer, die sogenannten Drittstaatenangehörigen, unterstehen den restriktiveren Rahmenbedingungen des Ausländergesetzes (AUG).
Statt von Ausländerinnen und Ausländern wird zunehmend von Migranten und Migrantinnen gesprochen. Der Begriff Migrantin resp. Migrant bezieht sich aber nicht auf die juristischen, sondern auf die soziologischen Merkmale einer Person. Migrantinnen und Migranten sind nicht nur Ausländerinnen und Ausländer, sondern auch Schweizerinnen und Schweizer mit einem sogenannten Migrationshintergrund (eigene Migrationserfahrung oder auch Secondos und Secondas).
Integration und nachhaltige Entwicklung
Eines der wesentlichen Ziele einer nachhaltigen Entwicklung ist es, die Lebensqualität aller Menschen zu fördern (>> Ziele einer nachhaltigen Entwicklung). Aufgrund der kulturell heterogenen Zusammensetzung der Bevölkerung existieren verschiedene Auffassungen, was Lebensqualität heissen kann (>> Lebensqualität). Vor diesem Hintergrund ist wichtig, dass die Förderung der Chancengleichheit als ein Element der Förderung der Lebensqualität angesehen wird. Dabei spielt die Integration eine wichtige Rolle. Aus der Idee der Nachhaltigkeit lässt sich des Weiteren die Anforderung der Partizipation ableiten (>> Nachhaltigkeit – weshalb partizipativ). Dieser Anforderung gerecht werden, heisst vor dem Hintergrund einer kulturell heterogenen Gesellschaft die Integration zu fördern.
Worum es bei Integration geht
Alle politischen Parteien sowie verschiedene Fachleute messen der Integration der Migrantinnen und Migranten in der Schweiz eine immer grössere Bedeutung zu. Dabei wird jedoch auf unterschiedliche und zum Teil kontroverse Integrationsverständnisse Bezug genommen. Grundlage eines sachlichen Umgangs mit Integrationsfragen ist deshalb eine wissenschaftliche Fundierung des Integrationsbegriffs.
Integration wird in der Wissenschaft als ein fortwährender Verhandlungsprozess über die Normen und Werte eines Gemeinwesens (z.B. Verein, Gemeinde, Staat) verstanden. Dieser Prozess bezieht alle Mitglieder und Institutionen des Gemeinwesens ein. Die Bedeutung von „integriert sein“ ist deshalb veränderlich und nicht abschliessend definierbar.
Der Integrationsprozess eines Menschen hängt von seinen Ressourcen (Bildung, sozioökonomischer Hintergrund) sowie von den Integrationsmöglichkeiten ab. Erklärungen, die Integrationsdefizite von Migrantinnen und Migranten in erster Linie auf ihre persönlichen Eigenschaften wie etwa die kulturelle Herkunft zurückführen, sind deshalb zu hinterfragen.
Einer fundierten Integrationsförderung liegt eine differenzierte und unvoreingenommene Haltung gegenüber der Migrationsbevölkerung zu Grunde. Sie fördert von Integrationsdefiziten betroffene Migrantinnen und Migranten und bekämpft gleichzeitig die nicht zu unterschätzenden Integrationshemmnisse in der Schweiz (z.B. Benachteiligung von Kindern mit bildungsfernen Eltern in der Schule, Lohnungleichheiten bei gleicher Qualifikation und Aufgaben, Nichtanerkennung von Bildungsabschlüssen, Ausländerfeindlichkeit).
Die schweizerische Migrations- und Integrationspolitik
Im 20. Jahrhundert war die Migrationspolitik der Schweiz vor allem vom wirtschaftlichen Bedarf an Arbeitskräften im untersten Segment des Arbeitsmarktes und der Vorstellung des temporär anwesenden Saisonniers geprägt. Viele der grösstenteils wenig gebildeten Saisonniers erhielten aber im Laufe der Zeit eine Niederlassungsbewilligung und blieben in der Schweiz. Deshalb konnte die Arbeitslosigkeit während der wirtschaftlichen Krise der 80er-Jahre nicht mehr in die Heimatländer der Saisonniers exportiert werden.
Bei vielen Ausländerinnen und Ausländern kumulieren sich Faktoren, welche das Armutsrisiko erhöhen. Aufgrund tiefer Qualifikationen oder nicht anerkannter Ausbildungen arbeiten sie häufiger in konjunkturabhängigen Branchen mit niedrigen Löhnen, was schneller zu Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfeabhängigkeit und sozialen Folgeproblemen führen kann.
Eine staatliche Integrationsförderung liess lange auf sich warten. Erst in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre wurde die Vorstellung des Saisonniers von derjenigen der/des dauerhaft ansässigen Migranten oder Migrantin abgelöst, was mit einer Anerkennung des Handlungsbedarfs und der staatlichen Verantwortung im Bereich Integration einherging.
Das neue Ausländergesetz (AuG, 2006) und die neue Integrationsverordnung (VIntA, 2008) enthalten erstmals ausführliche gesetzliche Bestimmungen zur Integration. Dadurch wird die Integration zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. In der aktuellen Migrations- und Integrationspolitik sind spezifische Integrationsmassnahmen für Personen und Gruppen mit Förderbedarf vorgesehen.
Ziel der nationalen Integrationsförderung ist die Angleichung der statistischen Werte der schweizerischen und der ausländischen Wohnbevölkerung in verschiedenen Lebensbereichen. Das Schwerpunktprogramm 2008-2011 fördert Massnahmen im Bereich der Sprache und Bildung, den Aufbau von Integrationsfachstellen und die Durchführung von Modellvorhaben. In den gesetzlichen und konzeptuellen Grundlagen wird Integration vom Bund als ein gesamtgesellschaftlicher Prozess unter dem Motto „Fördern und Fordern“ beschrieben. Letztlich dominiert aber eine individuumsorientierte Sichtweise und ein steigender Druck auf Migrantinnen und Migranten (Integrationsvereinbarungen), während diskriminierungsbekämpfende Massnahmen weniger gewichtet werden.
Die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) war bis Ende 2007 für die nationale Integrationsförderung und die Erarbeitung von integrationspolitischen Grundlagen zuständig. Die EKA und die Kommission für Flüchtlingsfragen wurden ab Anfang 2008 zur neuen Kommission für Migrationsfragen (EKM) zusammengelegt. Für die Integrationsförderung ist nun das Bundesamt für Migration (BFM) des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) zuständig. Die Prüfung eingegebener Gesuche und die Verteilung nationaler Fördergelder sollen künftig durch die Kantone erfolgen.
Relevanz für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung
Nebst einer stärkeren Berücksichtigung ökologischer Anliegen soll die nachhaltige Entwicklung auch zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen (>> Ziele einer nachhaltigen Entwicklung). Insofern sind auch integrationspolitische Anliegen von Relevanz. Eine nachhaltige Gemeindeentwicklung stellt deshalb eine Gelegenheit dar, Massnahmen zur Integration auf Gemeindeebene zu entwickeln, umzusetzen und zu institutionalisieren. Kommunale Nachhaltigkeitsprozesse sollen unter einer möglichst repräsentativen Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen stattfinden. Ein Ziel ist folglich auch die Mitwirkung von Migrantinnen und Migranten.
Massnahmen zur Integrationsförderung auf Gemeindeebene
Wenn im Rahmen einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung die Integration von Migrantinnen und Migranten gefördert werden soll, ist sicher zu stellen, dass die Massnahmen sowohl zeitlich (Integration ist ein lange andauernder Prozess) als auch strukturell (Integration ist ein Gesetzesauftrag an die Behörden) gut verankert werden.
Welche Massnahmen am sinnvollsten sind, hängt von den kommunalen Gegebenheiten ab. Wichtige Meilensteine der Integrationsförderung sind nach einer ersten Bestandesaufnahme die Erarbeitung eines Integrationsleitbildes und die Benennung eines oder einer Integrationsbeauftragten. Daneben könnte mittels Begegnungsangeboten (Gemeinwesenarbeit / soziokulturelle Animation) der Austausch zwischen der einheimischen und der Migrationsbevölkerung gefördert werden. Grundsätzlich soll Integrationsförderung aber nicht in erster Linie kulturelle Fragen aufgreifen, sondern strukturelle Massnahmen und Angebote (z.B. Schulsozialarbeit, Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer, günstige Deutschkurse, mehrsprachige Behördenpublikationen) fördern.
EXKURS (Autorin Heidi Hofmann, 02.09.2008)
Netzwerk MigrantInnen
Ausgangslage
Ziel des Projekts war, zusammen mit MigrantInnen und SchweizerInnen, das Gemeinwesen des Telli Quartiers bei Aarau zu stärken, die Integration zu fördern, das Zusammenleben zu bereichern um damit das allgemeine Wohlbefinden zu steigern. Der Fokus der Integration lag auf dem „Empowerment“ der MigrantInnen. Ziel des Projekts war, mit einem funktionierendes MigrantInnen-Netz eine Willkommenskultur aufzubauen, so dass sich neu zugezogene MigrantInnen schneller mit ihrer neuen Umgebung vertraut fühlen. Vertrauen und Mitwirkung sind wichtige Voraussetzungen für das psychische und soziale Wohlbefinden der ganzen Bewohnerschaft. Mittelfristig lassen sich aus dem Netzwerk KulturvermittlerInnen gewinnen, die einen wesentlichen Beitrag zur Prävention von Konflikten leisten können.
Leistungen
Ausarbeitung eines Konzepts durch die Projektleitung.
Einbezug von MigrantInnen bei der Konzepterstellung.
Zusammenarbeit mit Fachpersonen für Integrationsarbeit.
Umsetzung des Konzepts unter Mitwirkung von MigrantInnen.
Im Bereich Bildung wurde ein Lernraum zur Verfügung gestellt. Hier wurden Deutschkurse für Erwachsene und Kinder (MuKi-Deutsch) angeboten. Der Lehrraum wurde als Treffpunkt eröffnet.
Wirkungen
Der Treffpunkt für Frauen mit/ohne Kinder wird vom Netzwerk selbst verwaltet und funktioniert gut.
An den verschiedenen Aktivitäten machen MigrantInnen mit. Insgesamt haben rund 30 Frauen aktiv (nicht nur als Konsumentinnen) an den Projekten und Anlässen teilgenommen:
- Mitmachen von MigrantInnen beim Sommerferienangebot für Kinder.
- Die Beteilung von MigrantInnen an Quartieranlässen (Räbeliechtli-Umzug) war gross.
- Beim Telli-Fest wurden erstmals Speisen aus fremden Ländern angeboten. SchweizerInnen und MigrantInnen bereiteten gemeinsam das Essen vor.
- Am Herbstmarkt boten MigrantInnen ihre Spezialitäten an.
Erfahrungen
- Die Suche nach KulturvermittlerInnen gestaltete sich schwierig und muss in Zukunft weitergeführt und verstärkt werden.
- Das Engagement der MigrantInnen war sehr unterschiedlich; einige MigrantInnen-Gruppen entwickelten grosse Dynamik und engagierten sich sehr.
- MigratInnen mit guten Deutschkenntnissen konnten schneller in die Aktivitäten einbezogen werden als andere ohne Kenntnisse der deutschen Sprache.
- Unter den MigrantInnen selbst konnten viele neue Beziehungen (v.a. zwischen unterschiedlichen Nationen) festgestellt werden. Beziehungen zwischen SchweizerInnen und MigrantInnen kamen nur langsam zustande. Viele der Beteiligten sprachen nur schlecht Deutsch, und so dauerte es lange, bis sie Netzwerkaufgaben übernehmen konnten. MigrantInnen, die gut Deutsch sprechen, waren meist erwerbstätig und wollten ihre Freizeit nicht in Gemeinwesenarbeit investieren.
Empfehlungen
- Netzwerke für die Förderung der Integration müssen stetig aus- und verbessert werden.
- Die Netzwerkarbeit ist eine Beziehungsarbeit; ein Netzwerk ist von einzelnen Beziehungen abhängig und muss gepflegt werden, um eine gewisse Stabilität zu erreichen.
- Es ist wichtig, dass grundlegende Deutschkenntnisse bei einzelnen VertreterInnen der Zielgruppe vorhanden sind. Die Bedeutung der Sprachkompetenz muss man sich bewusst sein.
>> www.apug.ch (Verlinkung auf Internet Archive)
>> www.telli-quartier.ch
ENDE DES EXKURSES
Partizipation von Migrantinnen und Migranten an der nachhaltigen Gemeindeentwicklung
Bei der Organisation eines Partizipationsprozesses im Rahmen einer nachhaltigen Gemeindenentwicklung ist zu bedenken, dass verschiedene Faktoren der Teilnahme einer Person förderlich sind oder partizipationshemmend wirken (>> Akteure mobilisieren und begleiten).
Durch die Teilnahme an Partizipationsprozessen können sich Benachteiligte Gehör und Einfluss verschaffen („Empowerment“). Gleichzeitig wirkt aber ihre soziale Ungleichheit in die Partizipationssituationen hinein, weil der Erfolg einer Partizipation von gewissen Voraussetzungen (verfügbare Zeit, Wissen, Selbstvertrauen, Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlich anerkannten Gruppe) abhängt. An Partizipationsprozessen beteiligen sich deshalb meist Personen, die zu den wirtschaftlich, sozial und bildungsmässig Bessergestellten gehören und bereits partizipationserfahren sind. Arme und wenig vernetzte Personen sind hingegen untervertreten. Der Einfluss dieser sozioökonomischen Faktoren führt dazu, dass neben anderen Gruppen auch Migrantinnen und Migranten selten an zivilgesellschaftlichen Partizipationsprozessen anzutreffen sind.
Bezüglich der Partizipation von Migrantinnen und Migranten ist anzufügen, dass ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern formale politische Rechte (Wahl-, Stimm- und Initiativrechte) in der Schweiz weitgehend verwehrt bleiben. Die bestehenden Einflussmöglichkeiten (z.B. Migrationskommissionen, Einbindung in Vernehmlassungen) sind beschränkt und wenig verbindlich. Diese Umstände können auch die Motivation zur Partizipation an zivilgesellschaftlichen Prozessen hemmen.
Aufgrund der oben erwähnten Faktoren könnten bei der Planung und Durchführung der Partizipation (>> Partizipation planen und umsetzen , >> Partizipative Verfahren bestimmen) folgende Überlegungen hinsichtlich der Teilnahme von Migrantinnen und Migranten hilfreich sein:
- Bei einer „herkömmlichen“ Prozessgestaltung ist vorwiegend mit der Beteiligung von partizipationserfahrenen und aktiven Personen zu rechnen. Wird unter solchen Voraussetzungen die Beteiligung von Migrantinnen und Migranten angestrebt, so wäre das Schwergewicht auf gut vernetzte Migrantinnen und Migranten mit Partizipationserfahrung zu legen.
- Ist es das Ziel, den Partizipationsprozess im Rahmen der nachhaltigen Gemeindeentwicklung für die breite (Migrations-) Bevölkerung zu öffnen, muss er möglicht niederschwellig ausgestaltet werden. Wie bei anderen „schwer erreichbaren“ Zielgruppen ist beispielsweise eine ausschliesslich schriftliche Öffentlichkeitsarbeit auch bei vielen Migrantinnen und Migranten nicht erfolgversprechend. Vielmehr steht der mündliche und persönliche Kontakt zu gut vernetzten „Schlüsselpersonen“ oder direkt mit der Migrationsbevölkerung im Vordergrund (>> Öffentlichkeitsarbeit organisieren). Niederschwelligkeit erzeugen kann weiter die Organisation von themenorientierten Partizipationsmöglichkeiten. Im Rahmen der nachhaltigen Gemeindeentwicklung organisierte Anlässe für bestimmte Zielgruppen (z.B. Kinder, Familienfrauen, Alte, Migrantinnen und Migranten) ermöglichen Alltagsnähe und können die Hemmschwelle für die Teilnahme herabsetzen. Die Ausgestaltung der Anlässe soll auch das Gewinnen von Partizipationserfahrung und die Bestärkung der einzelnen Teilnehmenden ermöglichen.
- Bei Schwierigkeiten mit der sprachlichen Verständigung muss eine Übersetzung gewährleistet sein. Falls offenkundig kulturell geprägte Schwierigkeiten oder Konflikte auftreten, ist neben den üblichen Massnahmen des Konfliktmanagements der Einbezug einer kulturellen Mediation notwendig (>> Mit Konflikten umgehen).
Vorschau auf und Begründung der Handlungsfelder
Bei einer nachhaltigen Entwicklung gemäss Verständnis der Vereinten Nationen ist die gesellschaftliche Gerechtigkeit eines der Ziele. Ein Element der gesellschaftlichen Gerechtigkeit ist der Einbezug und die Gleichstellung von Migrantinnen und Migranten. Im ersten Handlungsfeld wird aufgezeigt, wie die Öffnung der öffentlichen Institutionen gegenüber Migrantinnen und Migranten gefördert werden kann.
Bei Umsetzungsprozessen einer nachhaltigen Entwicklung werden zweitens häufig Fragen der Quartierentwicklung aufgegriffen. Die Ausführungen zum zweiten Handlungsfeld sollen dabei helfen, migrationsspezifische Fragestellungen der Quartierentwicklung zu berücksichtigen.
Linkverzeichnis
- http://www.nkvf.admin.ch/content/bfm/de/home/themen/integration/
adressen.html
Das Bundesamt für Migration BFM ist zuständig für alle ausländer- und asylrechtlichen Belange und die Integrationspolitik. In dieser Linkliste des BFM finden sich die wichtigsten Adressen im Migrationsbereich (Kantone, Städte, Gremien, Organisationen).
- http://www.ekm.admin.ch/
Auf Ihrer Homepage stellt die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EKM), die vom Bundesrat am 1. Januar 2008 eingesetzt wurde, eine Fülle von fundierten, teilweise sehr praxisnahen Informationen zur Migrationsthematik zur Verfügung. Die EKM ist aus dem Zusammenschluss der früheren Ausländerkommission (EKA) und der Kommission für Flüchtlingsfragen (EKF) entstanden.
- http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/07.html
Informationen zum Thema Migration/Integration vom Bundesamt für Statistik.
- http://www.eurofound.europa.eu/areas/populationandsociety/clip.htm
Das europäische Städtenetzwerk für lokale Integrationsstrategien für Migrantinnen und Migranten (European network of cities for local integration policies for migrants, CLIP) ermöglicht einen städte- und länderübergreifenden Lernprozess und stellt darüber hinaus wissenschaftliche Grundlagen und Analysen zur Verfügung.
- http://www.migration-population.ch/
Homepage des Schweizerischen Forums für Migrations- und Populationsstudien (SFM) in Neuchatel, das wichtigste Kompetenzzentrum für Migrationsforschung in der Schweiz.
- http://web.archive.org/web/20071212132006/http://www.snf.ch/NFP/NFP39/
Home_d.html
Das Nationale Forschungsprogramm 39 „Migration“ untersuchte die Komplexität der Migrationsphänomene und der interkulturellen Beziehungen in der Schweiz. Hinweis zur Verlinkung: Da die ursprüngliche Website nicht mehr verfügbar ist, wird auf das Archiv www.archive.org verwiesen. Die Darstellung der verlinkten Seite kann vom Original abweichen und die Vollständigkeit des ursprünglichen Inhalts ist nicht in jedem Fall gegeben.
- http://www.snf.ch/D/forschung/Forschungsprogramme/abgeschlossen/Seiten/
_xc_nfp51.aspx
Das Nationale Forschungsprogramm 51 "Integration und Ausschluss" analysierte die Ursachen, Entstehungsprozesse sowie Funktions- und Wirkungsweisen von sozialer Integration und gesellschaftlichem Ausschluss in der Schweiz. Auch migrationsspezifische Themen wurden aufgegriffen.
Literaturverzeichnis
- Bundesamt für Migration (2006): Probleme der Integration der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Bestandesaufnahme der Fakten, Ursachen, Risikogruppen, Massnahmen und des integrationspolitischen Handlungsbedarfs. Bern: BFM.
Erste gesamtschweizerische Bestandesaufnahme der Integration der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz aus der Perspektive des Bundesamtes für Migration.
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Download BFM_2006 (pdf; 2424kB)
- Bundesamt für Migration (2007): Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Schwerpunkteprogramm für die Jahre 2008 bis 2011. Bern: BFM.
Grundlage für die Integrationsförderung 2008-2011 durch den Bund. Enthält Informationen zu den inhaltlichen Prioritäten sowie zu den Kriterien und dem Vorgehen für Projekteingaben.
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Download BFM_2007 (pdf; 68kB)
- Bundesamt für Statistik (2006): Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Bericht 2006. Neuchatel: BFS.
Aktuellste statistische Zahlen und Analysen zur ausländischen Wohnbevölkerung der Schweiz.
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Download BFS_2006 (pdf; 916kB)
- Tripartite Agglomerationskonferenz (2005): Rechtliche Integrationshemmnisse. Auslegeordnung und Lösungsansätze. Bern: Tripartite Agglomerationskonferenz.
Umfassender Bericht zu rechtlichen und anderen Integrationshemmnissen.
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Download TAK_2005 (pdf; 453kB)
- Eidgenössische Ausländerkommission (2006): Mitreden und Mitgestalten. Strukturelle Partizipation in den Kantonen. Bern: Eidgenössische Ausländerkommission.
Die vom Institut für Sozialanthropologie der Universität Bern im Auftrag der Eidgenössischen Kommission für Ausländer (EKA) verfasste Studie zeigt die formalen Partizipationsmöglichkeiten und Zugangsmöglichkeiten zu Behörden und Ämtern auf Ebene Kanton und Gemeinde für die ganze Schweiz auf.
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Download EKA_2006 (pdf; 189kB)
- Wicker, Hans-Rudolf (Hrsg.) (2004): Migration und die Schweiz : Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms "Migration und interkulturelle Beziehungen". Zürich: Seismo.
Das Standardwerk der schweizerischen Migrationsforschung.
- Terra cognita (2006): Welche Integration? in: terra cognita, Schweizer Zeitschrift zu Integration und Migration, 9/2006. Bern: Eidgenössische Ausländerkommission.
Eine sehr lesenswerte Ausgabe, die sich mit dem Integrationsbegriff in der Schweiz befasst.
- Sozial Aktuell (2007): Migration und Integration. Soziale Arbeit im Spannungsfeld von Multikulturalität und Assimilationsdruck, in: Sozial Aktuell, Die Fachzeitschrift für Soziale Arbeit, 11/2007. Bern: avenir social.
Liefert einen umfassenden und aktuellen Blick auf die kommunale Integrationsförderung in der Schweiz, enthält die wichtigsten Grundlagen aus wissenschaftlicher Sicht und stellt einige idealtypische Massnahmen der Integrationsarbeit vor.
- Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (2001): Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen.
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Download Leuenberger_2001.pdf (pdf; 17kB)
- Stille, Paula (2003): Beteiligung von MigrantInnen in der lokalen Agenda 21. Bonn: Agenda-Transfer.
Sehr praxisnahe und übersichtliche Broschüre, die die Ergebnisse einer Fachtagung zu der Beteiligung von Migrantinnen und Migranten in Lokalen Agenda 21-Prozessen zusammenfasst. Gegliedert in 5 Themenfelder mit jeweils relevanten Projektbeispielen, Diskussionsergebnissen und Checklisten.
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Download Stille_2003 (pdf; 1054kB)