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Handbuch: Basiswissen zur Nachhaltigkeit
Ziele einer nachhaltigen Entwicklung
Frage: Welche Ziele werden mit einer nachhaltigen Entwicklung verfolgt?
Kurz gesagt: Das umfassende Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ist eine Zukunft, in der die (Grund?)Bedürfnisse aller Menschen befriedigt werden, die Lebensqualität aller Menschen gut ist und die Ökosysteme geschützt sind. Wie dieses übergeordnete Ziel konkreter gefasst werden könnte, wird insbesondere in der Agenda 21 dargelegt, dem Aktionsprogramm, das 1992 an der United Nations Conference on Environment and Development (UNCED), der sogenannten Rio-Konferenz der Vereinten Nationen, verabschiedet wurde und in dem versucht wurde, die wichtigsten globalen Ziele für das 21. Jahrhundert festzuhalten. Diese Ziele wurden in den vergangenen mehr als zehn Jahren zwar laufend ergänzt und weiter konkretisiert, behalten aber nach wie vor ihre internationale Gültigkeit. Die Ziele, die in der Agenda 21 formuliert sind, sind im folgenden zusammengefasst – sie sollten, auch auf nationaler und lokaler Ebene, die Grundlage bilden für jede Politik der nachhaltigen Entwicklung (>> Anforderungen an Strategien der Nachhaltigkeit, LA21 – Zuständigkeiten in der Schweiz).
Die konkretisierten Ziele einer nachhaltigen Entwicklung gemäss Agenda 21
Die nachstehende Zusammenfassung berücksichtigt nicht sämtliche Ziele, die in der Agenda 21 enthalten sind. Das Schwergewicht liegt auf den Zielen, die einen in der Zukunft erwünschten Zustand ausdrücken. Nicht einbezogen wurden instrumentelle Ziele, Ziele also, die ausdrücken, welche Massnahmen zu ergreifen und welche Werte und Verhaltensweisen zu fördern sind, um eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Die Ziele wurden danach geordnet, ob es sich schwergewichtig um wirtschaftliche, soziale oder umweltbezogene Ziele handelt. Da diese Dimensionen jedoch miteinander verflochten sind, ist die Auftrennung in wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Ziele nur in Teilen möglich – sie soll in erster Linie der Übersichtlichkeit dienen. Vorauszuschicken ist zudem, dass die Agenda 21 die Gewährleistung der Menschenrechte (gemäss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948) sowie der Rechte, die im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16.12.1966 festgehalten sind, voraussetzt, wenn dies auch nicht explizit ausgeführt wird.
Wirtschaftliche Ziele
- Eine effiziente, gerechte und dynamische Weltwirtschaft: Die internationale wirtschaftliche Umwelt muss stabil und berechenbar sein (insb. hinsichtlich Zinsen, Währungen und Wechselkursen), sie soll die nationale Entwicklung in allen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, unterstützen und makroökonomische Strategien fördern, die Umwelt und Entwicklung zuträglich sind.
- Ein liberalisierter internationaler Handel: Der internationale Handel hat offen, gerecht, sicher, nicht-diskriminierend und berechenbar zu sein. Er soll zu einer optimalen Verteilung der Weltproduktion und zu einer dauerhaften wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere auch in den Entwicklungsländern, führen. Die Austauschrelation zwischen importierten und exportierten Gütern ("terms of trade") ist zu verbessern. Die Waren- und Rohstoffmärkte müssen transparent und für die Exportgüter der Entwicklungsländer zugänglich sein.
- Wettbewerb und Produktivität: Die internationale Produktivität in allen Bereichen und der internationale Wettbewerb sind zu steigern.
- Konsistenz von Wirtschaftswachstum und Umweltschutz: Wirtschaftswachstum und Umweltschutz sowie Handels- und Umweltpolitik sollen konsistent sein und sich gegenseitig unterstützen.
- Internalisierung von Kosten und Unterstützung der Entwicklungsländer: Die Weltwirtschaft muss ausreichend finanzielle Mittel für Entwicklungsländer zur Verfügung stellen und die internationalen Schuldenprobleme lösen. In den Entwicklungsländern ist das Volumen der nationalen und internationalen Investitionen zu vergrössern. In der nationalen Wirtschaftspolitik sind Reformen durchzuführen, die zu einer effizienten Ressourcennutzung, zur Förderung des privaten Sektors und des Unternehmertums sowie zur Internalisierung der umweltbezogenen und sozialen Kosten in die Ressourcen- und Güterpreise führen.
- Bausektor und Siedlungsentwicklung: Der Bausektor muss in die Lage versetzt werden, ohne schädliche Nebenfolgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, Ziele im Bereich der Siedlungsentwicklung zu erreichen helfen (insb. durch das Erstellen von Wohnraum und Infrastrukturen) sowie Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
- Verantwortungsbewusstes Unternehmertum und umweltverträgliche Produktion: Unternehmerische Tätigkeiten sollen möglichst geringe schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. In der industriellen Produktion müssen Technologien, Produkte, Verfahren und Stoffe eingesetzt werden, die sicher und umweltschonend (ressourcen-, material- und energieeffizient) sind und mit weniger Abfall einhergehen.
Soziale Ziele
- Gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Menschen: Alle Menschen haben das Recht auf ein Leben in Würde. Alle müssen die Möglichkeit einer gesunden physischen, intellektuellen und geistigen Entwicklung haben, ihr Potenzial entfalten und ihren Lebensstandard verbessern können. Öffentliche Dienstleistungen sollen für alle bereitstehen, ebenso wie (umweltverträgliche und kostendeckende) Infrastrukturen. Die öffentliche Verwaltung und die Entscheidungsfindung sollen ehrlich, effizient, rechenschaftspflichtig, transparent und berechenbar sein. (Nah‑)Verkehrssysteme müssen leistungsfähig, sicher und umweltschonend sein. Historische Bezirke, Gebäude und weitere Kulturdenkmäler sollen geschützt und saniert werden. Für Kinder und Jugendliche müssen Freizeiteinrichtungen vorhanden sein. Insbesondere gilt es, den Alltag von Frauen zu erleichtern und das kulturelle, soziale, wirtschaftliche und physische Wohlbefinden indigener Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.
- Veränderte Konsum- und Produktionsmuster: Neue Auffassungen von Reichtum und Wohlstand sind zu entwickeln; diese sollen einen höheren Lebensstandard erlauben, und zwar durch veränderte Lebensweisen, die weniger von den nicht erneuerbaren Ressourcen der Erde abhängig und mehr im Einklang mit der Tragfähigkeit der Erde sind. Die Verwendung energiesparender und energieeffizienter Technologien sowie die Nutzung erneuerbarer Energien müssen gefördert und dadurch negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit verringert werden.
- Beschäftigung für alle Menschen: Alle Menschen sollen auf Dauer eine produktive Beschäftigung haben, die ihnen erlaubt, ihren Lebensunterhalt zu verdienen; die Einkommen sind gerecht zu verteilen. Für Frauen sind gleichberechtigte Beschäftigungsmöglichkeiten und gerechte Löhne zu gewährleisten. Die Jugendarbeitslosigkeit ist zu senken. Die Sicherheit am Arbeitsplatz muss sichergestellt sein, ebenso wie das Recht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich gewerkschaftlich zu organisieren.
- Nahrung für alle Menschen: Ausreichende und gesunde Nahrung muss für alle Menschen gewährleistet sein. Zu diesem Zweck ist die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern, z.B. durch die Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit ertragreicher landwirtschaftlicher Nutzungsflächen. Wo es sinnvoll ist, ist die Selbstversorgung zu fördern.
- Ein gesundes Leben für alle Menschen: Eine primäre Gesundheitsversorgung sowie eine umfassende Gesundheitserziehung müssen für alle Menschen sichergestellt werden. Alle sollen Zugang haben zu hygienisch unbedenklichem Trinkwasser und zu sanitären Einrichtungen. Abwässer sind schadlos zu entsorgen. Für Frauen muss es eine sichere und wirksame, auf sie zugeschnittene und durch Frauen geleitete reproduktionsmedizinische Versorgung geben. Das Risiko der Sterblichkeit von Müttern und Kindern ist zu reduzieren. Übertragbare Krankheiten müssen ausgerottet oder zumindest unter Kontrolle gebracht werden.
- Obdach für alle Menschen: Ein sicheres und gesundes Obdach muss für alle Menschen, insbesondere auch für Kinder und Jugendliche, zur Verfügung stehen.
- Bildung für alle Menschen: Alle Menschen sollen eine Grundschulbildung sowie eine berufliche Aus- und Fortbildung erhalten; es darf dabei keine sozialen, wirtschaftlichen oder geschlechtsbezogenen Ungleichheiten geben. Die Anzahl Analphabetinnen und Analphabeten unter den Erwachsenen ist zu senken. Es muss gewährleistet sein, dass die Menschen auf allen Stufen ihrer Ausbildung befähigt werden, mit Umwelt- und Entwicklungsproblemen umzugehen.
- Keine Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen: Insbesondere gilt es, die Gleichberechtigung für Frauen zu erreichen, d.h. ihren Einbezug in wirtschaftliche und politische Entscheidungsprozesse sowie ihre Beteiligung an Entwicklungsaktivitäten. Der Frauenanteil auf allen Ebenen ist zu erhöhen. Verfassungsmässige, rechtliche, administrative, kulturelle, verhaltensbedingte, soziale und wirtschaftliche Hindernisse einer Beteiligung der Frauen am öffentlichen Leben müssen beseitigt und die Gewalt gegen Frauen unterbunden werden. Für die indigene Bevölkerung muss sichergestellt sein, dass ihr die Menschenrechte und Grundfreiheiten zugestanden werden und sie keinen Diskriminierungen unterworfen ist. Sie muss in die politische Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ihre Wertvorstellungen, ihre kulturelle Identität und ihre tradierten Kenntnisse sowie die von ihr praktizierte Form der Ressourcenbewirtschaftung sind anzuerkennen.
- Eigenverantwortliche Entscheidung über die Familiengrösse: Frauen und Männer müssen dasselbe Recht haben, frei und verantwortlich über die Zahl ihrer Kinder zu entscheiden und darüber, in welchen Abständen sie diese haben wollen. Ferner bedarf es für eine verantwortliche Familienplanung entsprechender Informationen und erschwinglicher medizinischer Dienste; diese sollen allen zugänglich sein. Frauen müssen die Möglichkeit haben, mindestens vier Monate nach der Geburt voll zu stillen.
- Wasser und Energie für alle Menschen: Alle Menschen sind angemessen und zu erschwinglichen Preisen mit Wasser und Energie zu versorgen. Die Entsorgung von Abwässern und Abfall muss überall gewährleistet werden und für Mensch und Umwelt schadlos erfolgen.
- Gerechter Zugang zu Ressourcen: Alle Menschen müssen Zugang haben zu natürlichen Ressourcen, und die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile der Nutzung natürlicher Ressourcen sind gerecht zu verteilen. Insbesondere für Entwicklungsländer ist der Zugang zu Technologien und finanziellen Ressourcen in ausreichendem Masse sicherzustellen. Raumplanung und Flächennutzung, v.a. im Bereich der Siedlungsentwicklung, muss umweltverträglich sein (z.B. Schutz ökologisch sensibler Flächen), allen Haushalten Zugang zu Grundeigentum verschaffen und, wo dies angebracht ist, den gemeinsamen Besitz und die gemeinsame Bewirtschaftung von Land fördern. Der Zugang zu Bodenressourcen und Grundeigentum ist insbesondere für Frauen zu ermöglichen.
- Sicherheit und Chancen für Kinder und Jugendliche: Alle Kinder und Jugendlichen müssen ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Ambitionen verwirklichen können. Der Rechtsschutz für Kinder und Jugendliche ist zu gewährleisten und Menschenrechtsverletzungen an Kindern und Jugendlichen sind zu bekämpfen. Jugendliche sollen sich auf allen Ebenen an Entscheidungsprozessen beteiligen können.
- Starke Individuen und kommunale Gemeinschaften: Die Rolle von Individuen sowie von (kommunalen) Gemeinschaften und Organisationen ist zu stärken, indem Befugnisse, Verantwortlichkeiten und Ressourcen delegiert werden. Ebenso gilt es, die lokale Bevölkerung zu befähigen, ihre Ressourcen selber zu bewirtschaften sowie ihre Kenntnisse und Erfahrungen für ihre eigene Entwicklung nutzbar zu machen. Insbesondere muss der indigenen Bevölkerung nach Möglichkeit die Kontrolle über das von ihr bewohnte Gebiet übertragen werden.
- Ausgewogene Siedlungsstrukturen: Es muss verhindert werden, dass die Menschen konzentriert in sehr grossen Städten leben. Eine ausgeprägte Landflucht muss vermieden und ausgewogene Siedlungsstrukturen sollen gefördert werden.
- Umgang mit Naturkatastrophen: Alle Länder sollen in der Lage sein, schädliche Auswirkungen natürlicher und anthropogener Katastrophen auf Siedlungen, Volkswirtschaft und Umwelt zu mindern und solchen Katastrophen vorzubeugen, z.B. durch das Abschätzen von Gefahrenpotenzialen. Es gilt, Frühwarnsysteme und Hilfsprogramme zu entwickeln, z.B. für den Fall von Dürren oder Hochwasser, sowie den Umgang mit Umweltflüchtlingen zu regeln.
Umweltbezogene Ziele
- Eine gute Umweltqualität: Die Umwelt ist so zu erhalten, dass die menschliche Gesundheit und Sicherheit nicht gefährdet sind und die Bedrohung des Menschen durch Veränderungen in der Umwelt minimiert wird.
- Schutz und angemessene Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen: Zu den natürlichen Ressourcen gehören v.a. Energie, Wasser, Boden, Rohstoffe, Pflanzen und Tiere sowie genetisches Material (biologische Ressourcen, Artenvielfalt). Die natürlichen Ressourcen müssen vor Verschmutzung bewahrt werden. Ihre Verfügbarkeit ist auf Dauer zu erhalten und die Ressourcenbasis nach Möglichkeit zu erweitern. Natürliche Ressourcen sind umweltverträglich zu bewirtschaften, sie müssen effizient genutzt und dürfen nicht übernutzt werden. Bei ihrer Nutzung ist zu gewährleisten, dass keine Risiken für Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt entstehen. Es gilt, die Artenvielfalt zu erhalten sowie bedrohte Arten und Lebensräume zu schützen. Um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu verbessern, müssen Bodendegradation bekämpft und geschädigte Böden saniert werden.
- Schutz von Ökosystemen: Die hydrologischen, chemischen und biologischen Funktionen von Ökosystemen müssen bewahrt und ihre Verschmutzung und Zerstörung müssen verhütet werden. Besonders empfindliche Ökosysteme – z.B. Wüsten, semi-aride Gebiete, Feuchtgebiete, Berge, kleine Inseln, Küstengebiete, Korallenriffe, Mangrovensümpfe – müssen geschützt werden. Die Ausbreitung von Wüsten und Dürren sowie die Schädigung der Meere sollen aufgehalten und geschädigte Gebiete saniert werden.
- Schutz von Wäldern: Wälder und Bäume sind zu schützen und die bestehenden Waldflächen sind zu vergrössern, damit sie ihre vielfältigen ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Funktionen auch weiterhin ausüben können. Die Bewirtschaftung der Waldressourcen muss verbessert werden.
- Reduktion von Luftverschmutzung und Treibhausgasemissionen: Die Senken für Treibhausgase sollen erhalten und erweitert werden. Schädigung und Abbau der Ozonschicht müssen gebremst werden, und die grenzüberschreitende Luftverschmutzung ist zu vermeiden.
- Vermeiden von Tierversuchen: Tierversuche müssen reduziert werden.
- Umweltverträglicher und sicherer Umgang mit toxischen und gefährlichen Chemikalien und Produkten: Unfälle sowie Risiken, die für Umwelt und menschliche Gesundheit unzumutbar sind, sollen vermieden werden. Für Chemikalien, deren Risiken zu gross sind, müssen Ersatzstoffe gesucht und verwendet werden. Der illegale Handel mit toxischen und gefährlichen Chemikalien und Produkten muss verhindert werden. Die Kennzeichnung von Stoffen muss weltweit einheitlich sein.
- Umweltverträglicher und sicherer Umgang mit Abfällen: Die Behandlungs- und Entsorgungsverfahren aller Arten von Abfällen, insbesondere aber gefährlicher und radioaktiver Abfälle, müssen umweltverträglich und sicher sein, es darf keine Gefahr für Umwelt und menschliche Gesundheit entstehen. Gefährliche Abfälle müssen vermieden, mindestens aber auf ein Minimum reduziert werden, und belastete Standorte sind zu sanieren. Illegaler Handel und illegale Verbringung gefährlicher Abfälle sind zu unterbinden. Abfallarme Technologien sowie das Recycling von Abfällen sind zu fördern.
- Umweltverträgliche Anwendung der Biotechnologie: Biotechnologische Verfahren sind v.a. für die landwirtschaftliche Ertragssteigerung, für die Gesundheitsfürsorge und für den Umweltschutz einzusetzen, unter Berücksichtigung angemessener (international geltender) Sicherheitsverfahren und ethischer Erwägungen. Die Sicherheit für Umwelt und menschliche Gesundheit im Umgang mit der Biotechnologie muss gewährleistet sein, sowohl im Rahmen von Forschung und Entwicklung, als auch bei der Anwendung.
Zielkonflikte
Es wäre ein Irrtum, anzunehmen, diese Ziele würden in jedem Fall harmonisch zueinander passen, d.h. eine win-win-Situation sei die Regel. Vielmehr können sich die in der Agenda 21 formulierten sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Ziele widersprechen – ein Problem, auf das in der Agenda 21 kaum eingegangen wird. Beispiele für solche Konflikte, die in der Agenda 21 erwähnt werden, sind der Konflikt zwischen Schutz und Nutzung einer natürlichen Ressource oder der Konflikt zwischen dem Anspruch der Öffentlichkeit und der Arbeitnehmenden auf Informationen über Risiken im Zusammenhang mit Chemikalien einerseits und dem Recht der Industrie, Betriebsgeheimnisse zu bewahren, andererseits. Ein weiteres Feld für Zielkonflikte eröffnet sich, wenn die lokale (oder nationale) Zielerreichung der globalen Zielerreichung gegenüber gestellt wird, z.B. bei der Frage, ob eher der Vertrieb regionaler Produkte gefördert werden soll oder eher der Vertrieb von Produkten aus Entwicklungsländern.
Von Zielkonflikten zu unterscheiden sind Nutzungskonflikte, die sich z.B. aufgrund konkurrierender Interessen im Zusammenhang mit der Nutzung natürlicher Ressourcen ergeben und die in der Agenda 21 auch thematisiert werden. Weitere mögliche Konflikte betreffen die Interessen der an politischen Prozessen beteiligten Akteurgruppen, deren Anliegen sich oft nicht auf Anhieb decken, vor allem dann nicht, wenn es gilt, ein abstrakteres Ziel stärker zu konkretisieren.
Zielkonflikte sind zu identifizieren und nach Möglichkeit zu lösen. Gegebenenfalls müssen Kriterien definiert werden, die es erlauben, sich für eines der konfligierenden Ziele zu entscheiden. (>> Ziele formulieren)
Exkurs (Autorin Heidi Hofmann, 20.10.2008)
Ziele verknüpfen – Beispiel aus der Praxis
Die Verknüpfung von sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Zielen ist eine anspruchsvolle und interessante Tätigkeit. Am Beispiel eines durchgeführten Aktionsprogramms wird im Folgenden aufgezeigt, wie Ziele der Gesundheitsförderung mit denjenigen der Umweltschonung verknüpft und in drei Regionen konkret umgesetzt wurden.
Praxisbeispiel: Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (APUG)
1997 wurde vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern der schweizerische „Aktionsplan Umwelt und Gesundheit“ (kurz APUG) entwickelt und anschliessend vom BAG als Aktionsprogramm in den Jahren 1998 bis 2007 umgesetzt. Die Wurzeln des APUG gehen zurück auf die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio im Jahr 1992 (>> Nachhaltigkeit – Geschichte einer Idee). Die Leitidee des Aktionsprogramms war die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden in einer gesunden Umwelt. Als Ziel wurde die Verbreitung der Botschaft „Umwelt- und gesundheitsgerechtes Denken und Handeln beeinflussen und fördern sich gegenseitig“ formuliert. Für die Umsetzung wurden drei Pilotregionen (Crans-Montana, Telli-Aarau und Thal) ausgewählt. Diese sollten den Schwerpunkt jeweils in einem Themenbereich setzen: „Mobilität und Wohlbefinden“, „Wohnen und Wohlbefinden“ und „Natur und Wohlbefinden“. Die Besonderheit und Innovationskraft des APUG lag darin, dass in den drei Schwerpunktbereichen gesundheits- und umweltrelevante Ziele miteinander verknüpft wurden.
„Advocacy for Health“-Ansatz
Um diese sektorübergreifende Verknüpfung der Themen Gesundheit und Umwelt einfacher und gezielter realisieren zu können, wählte das BAG den „Advocacy for Health“-Ansatz (zu Deutsch: Befürwortung/Eintreten für Gesundheitsanliegen): Gesundheitsanliegen werden in andere Themen- und Politikbereiche (z.B. Landwirtschaft, Mobilität ( >> Verkehr und Mobilität), Lebensraumgestaltung ( >> Lebensqualität), Bildung, Tourismus, etc.) hineingetragen und in den jeweiligen Sektorpolitiken mit berücksichtigt. Im APUG war die Integration von Gesundheitsanliegen in umweltbezogene Vorhaben teilweise sehr erfolgreich.
Der „Advocacy for Health“-Ansatz wies aber auch eine Schwäche auf:
- durch die Fokussierung auf die Themen Gesundheit und Umwelt blieb die Verknüpfung mit anderen wichtigen Zielbereichen der Nachhaltigkeit, wie z.B. wirtschaftliche Anliegen, unberücksichtig.
Verknüpfung von gesundheits- und umweltrelevanten Ziele
Im Folgenden werden die Pilotregionen des APUG mit ihren Zielverknüpfungen vorgestellt.
- Pilotregion Crans-Montana – Verbindung der Themen Mobilität und Wohlbefinden: In der Region Crans-Montana schlossen sich sechs Gemeinden zur Pilotregion mit dem Schwerpunktthema „Mobilität und Wohlbefinden“ zusammen. Die Bevölkerung dieser Tourismusregion leidet vor allem im Winter unter den starken Verkehrsbelastungen: in der Winterhochsaison steigt die Grundpopulation von 12'000 Einwohnern auf bis zu 55'000 Personen, und dies führt zu Staus in den Zentren, schlechter Luft und engen Platzverhältnissen für Fussgänger/innen. Als APUG-Pilotregion strebte die Gemeinde Crans-Montana an, eine Lösung aus der Verkehrsmisere zu finden und damit gleichzeitig die sowohl die Umweltqualität als auch die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung wie der Gäste zu verbessern.
- Pilotregion Telli-Aarau – Verbindung der Themen Wohnen und Wohlbefinden: Das Quartier „Telli“ liegt im nördlichen Teil der Stadt Aarau. Es ist eine Grossüberbauung, in der rund 2500 Bewohner/innen leben. Seit einigen Jahren wird die Wohnqualität im Quartier zunehmend beeinträchtigt durch Probleme mit Jugendlichen, fehlendes Freizeitangebot für Kinder und Jungendliche, mangelhafter Zustand einiger Anlagen und Spielplätze, Unzufriedenheit bezüglich der sozialen Durchmischung der Bewohnerschaft, etc. Um die Lebens- und Wohnqualität nachhaltig zu fördern und einer sozialen Desintegration in der Telli vorzubeugen, wurde im Themenbereich „Wohnen und Wohlbefinden“ das Quartierentwicklungsprogramm „allons-y Telli!“ entwickelt und im Rahmen des APUG umgesetzt. Dieses Programm beinhaltete unter anderem eine ökologische Aufwertung der Aussenräume (z. B. Spielplätze, Uferbereich) und eine verbesserte Innenluftqualität (Rauchen).
- Pilotregion Thal – Verbindung der Themen Natur und Wohlbefinden: Die solothurnische Pilotregion Thal umfasste neun Gemeinden mit insgesamt 15'000 Einwohner/innen. Seit einiger Zeit wandelt sich die ländlich geprägte Gegend von einer Industrie- zur Wohn- und Erholungsregion. Ausserhalb der Siedlungsräume stellt die Landwirtschaft einen wichtigen Wirtschaftszweig dar. Für den sich abzeichnenden Funktionswechsel ist es daher für die Pilotregion Thal wichtig, ein intaktes natürliches Umfeld anbieten zu können und die Wertschöpfung der Region zu erhöhen. Das unter dem Namen „viTHAL“ lancierte Programm verknüpfte die Themen Natur und Wohlbefinden.
Erfolgsfaktoren/erzielte Wirkungen/positive APUG-Erfahrungen
- „Advocacy for Heath“-Ansatz ist effektiv: In den drei Pilotregionen wurden Gesundheitsanliegen erfolgreich in andere Themen- und Politikbereich, z.B. Landwirtschaft, Mobilität (>> Verkehr und Mobilität), Tourismus, Sport und Bildung, integriert. Sektorübergreifende Themen konnten angegangen und Synergien konnten genutzt werden. Der „Advocacy for Health“-Ansatz erwies sich als kostengünstig und effektiv.
- Gesundheit und Umwelt lassen sich verknüpfen – es ist aber eine anspruchsvolle Aufgabe: Die Erfahrungen aus dem APUG zeigen, dass das Verknüpfen von Umwelt- und Gesundheitszielen in konkreten Projekten gelingen kann, jedoch nicht immer einfach ist. Häufig standen bei der Planung der Einzelprojekte der Pilotregionen entweder der Gesundheits- oder der Umweltaspekt im Vordergrund, und um eine tatsächliche Zusammenarbeit zwischen den Akteuren aus dem Umwelt- und dem Gesundheitsbereich zu erreichen, bedurfte es grosser und gezielter Anstrengungen. Die Pilotregionen-Verantwortlichen entdeckten die positiv besetzten Begriffe „Wohlbefinden“, „Gesundheit“ und „Fitness“ und nutzten sie v.a. in der Kommunikation, während die Umweltaspekte zunehmend in den Hintergrund traten. Durch das APUG Programm kam es in den Pilotregionen infolgedessen zu einer stärkeren Gewichtung des Gesundheitsaspektes, Gesundheitsanliegen konnten in andere Politik- resp. Themenbereiche einfliessen („Advocacy for Health“-Ansatz), während umgekehrt die Integration von Umweltanliegen weniger deutlich wurde.
- Entstehung und Betreuung von langfristigen Kooperationen und Netzwerken: Um die Verknüpfung von sozialen, wirtschaftlichen, gesundheits- und umweltbezogenen Zielen im Sinne der Nachhaltigen Entwicklung zu erreichen und langfristig immer besser zu ermöglichen, sind sektorübergreifende Kooperationen und Netzwerke eine wichtige Voraussetzung. Das Akteursnetz muss jedoch aktiv gepflegt werden und offen für neue Akteure sein. Der APUG ermöglichte den Pilotregionen, über gut fünf Jahre hinweg starke und gut funktionierende, dynamische Netzwerke aus den verschiedensten Bereichen aufzubauen. Damit legten die Pilotregionen eine solide Basis für weiterführende Projekte: allen drei Pilotregionen gelang es, nach Abschluss der APUG-Unterstützung weitere Projekte im Sinne des APUG bzw. allgemeiner der Nachhaltigen Entwicklung zu lancieren und durchzuführen (siehe z.B. „Naturpark Thal“)
Risiken/Stolpersteine/Hindernisse
- Konzentration auf einen Themenschwerpunkt ist schwierig: Ziel des APUG war, dass jede Pilotregion modellhaft einen Themenschwerpunkt – z.B. in der Pilotregion Crans-Montana das Thema Mobilität (>> Verkehr und Mobilität) und Wohlbefinden (>> Lebensqualität) – umsetzte. In allen drei Regionen wurden jedoch auch Projekte durchgeführt, die über die vorgegebenen Themenschwerpunkte hinausgingen oder bei denen der Zusammenhang mit den Anliegen des Aktionsprogramms nicht direkt erkennbar waren. So beschränkte sich zum Beispiel die Pilotregion Thal nicht auf den Themenbereich „Natur und Wohlbefinden“, sondern griff auch das Thema „Mobilität“ (z.B. Juraweg Thal) erfolgreich auf. In Crans-Montana fanden umgekehrt auch Projekte zu Passivrauchen oder Ernährung statt. In der Praxis zeigte sich, dass die gewünschte Konzentration auf einem Themenbereich für die Pilotregionen nur schwer zu vollziehen war.
- Fehlen von Problemdruck und klaren thematischen Ausrichtungen der Aktivitäten: Für die Partizipation der Bevölkerung und die Kommunikation der Projekte erwies es sich als wichtig, dass die Richtung der Aktivitäten der Pilotregion zur vorherrschenden Problemlage der Region passt. Denn der erwartbare Nutzen der Projekte und ihr Beitrag zur Lösung drängender Probleme in der Region sind wichtige Faktoren für die erfolgreiche Umsetzung. In dieser Hinsicht bestanden in den drei Pilotregionen unterschiedliche Ausgangslagen: Während in Crans-Montana bezüglich Mobilität/Verkehr (>> Verkehr und Mobilität) und in Aarau-Telli bezüglich sozialen Aspekten der Wohnqualität ein beträchtlicher Problemdruck bestand, war dies in Thal bezüglich des Themas „Natur und Wohlbefinden“ im Sinne der APUG-Ziele deutlich weniger der Fall. Das Problembewusstsein und die Überzeugung der Bevölkerung, dass „etwas getan werden muss“, unterstützt eine sektorübergreifende Zusammenarbeit und führt zu erfolgreichen, zielverknüpfenden Projekten.
>> http://www.bag.admin.ch/
>> www.apug.ch (Verlinkung auf Internet Archive)
>> www.paes-crans-montana.ch (Verlinkung auf Internet Archive)
>> www.aarau-telli.ch
>> www.vithal.regionthal.ch
ENDE DES EXKURSES
Linkverzeichnis
- http://www.bag.admin.ch/
Bundesamt für Gesundheit.
- http://sustainabledevelopment.un.org/
index.php?... Originalfassung der Agenda 21 (vollständig).
- http://www.un.org/jsummit/html/basic_info/basicinfo.html
Auf dieser Seite finden sich sämtliche Dokumente, die am Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg 2002 verabschiedet wurden. Diese Dokumente enthalten auch Ergänzungen und Konkretisierungten der Ziele der Agenda 21 von 1992.
- http://web.archive.org/web/20080616145006/http://www.apug.ch/
Aktionsplan Umwelt und Gesundheit (APUG, 1997 – 2007): Unter der Leitung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und des Bundesamtes für Umwelt (BAFU, ehemals BUWAL) verfolgte dieser Aktionsplan das Ziel, die Bereiche Umwelt und Gesundheit zu verknüpfen und dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Neben der Förderung der Kooperation und Vernetzung der Akteure und Institutionen der beiden Bereiche wurden drei Pilotregionen unterstützt, die je eines von drei Schwerpunktthemen durch innovative Projekte beispielhaft umsetzen sollten. Die Schwerpunktthemen waren Mobilität und Wohlbefinden, Natur und Wohlbefinden sowie Wohnen und Wohlbefinden. Hinweis zur Verlinkung: Da die ursprüngliche Website nicht mehr verfügbar ist, wird auf das Archiv www.archive.org verwiesen. Die Darstellung der verlinkten Seite kann vom Original abweichen und die Vollständigkeit des ursprünglichen Inhalts ist nicht in jedem Fall gegeben.
- http://www.agrar.de/agenda/agd21k00.htm
Agenda 21 in deutscher Sprache (vollständig).
Literaturverzeichnis
- Grubb, Michael et al. (1995): The 'Earth Summit' Agreements: A Guide and Assessment. An Analysis of the Rio '92 UN Conference on Environment and Development. London: Earthscan Publications. S. 97ff.
Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte der Agenda 21. Zu jedem Kapitel werden auch die Verhandlungen und die verschiedenen Verhandlungspositionen ausgewiesen. Es wird aufgezeigt, welches die Stellen sind, die besonders anfällig sind für unterschiedliche Interpretationen und internationale politische Konflikte.
Allerdings wird nicht alles zusammengefasst und gewürdigt, sondern nur das, was den Autoren wichtig scheint.
- Bundesministerium für Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit : Umweltpolitik. Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro - Dokumente - Agenda 21. Bonn: Bundesumweltministerium.
Vollständige Übersetzung der Agenda 21 ins Deutsche.
- Engelhardt, Wolfgang & Weinzierl, Hubert (Hrsg.) (1993): Der Erdgipfel. Perspektiven für die Zeit nach Rio. Bonn: Economica Verlag.
Bericht über die Rio-Konferenz von 1992 aus der Sicht eines Mitgliedes der Deutschen Delegation und Würdigung der Konferenz. Abdruck der amtlichen Übersetzung der Konventionen und der Erklärungen, mit einer Zusammenfassung der Agenda 21. Auszüge aus den Eröffnungs- und Schlussreden, Auszüge aus den Statements der Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter.
- Keating, Michael (1993): Erdgipfel 1992. Agenda für eine nachhaltige Entwicklung. Eine allgemein verständliche Fassung der Agenda 21 und der anderen Abkommen von Rio. Genf: Centre for Our Common Future.
Zusammenfassung sämtlicher Dokumente, die an der Rio-Konferenz von 1992 verabschiedet wurden. Alldrdings sehr gerafft und ohne, dass die Struktur der Dokumente ersichtlich würde.
- Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (Hrsg.) (2007): Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz - ein Wegweiser. Bern: ARE.
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat einen Wegweiser zur Nachhaltigen Entwicklung und deren Umsetzung in der Schweiz erarbeitet. Die Publikation orientiert generell über das Thema, zeigt Schlüsselakteure auf und liefert Grundlagen zur Messung der nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz. Damit bietet sie einen Überblick über die wichtigsten Fakten und Eckdaten der Schweizerischen Nachhaltigkeitspolitik.
» Download IDANE_2007.pdf (pdf; 16885kB)
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Weiteres dazu im
Handbuch
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Dokumentinformationen
- Autorin: A. Di Giulio
- Erstellt:
31. Januar 2005
- Dokumententyp: Basiswissen
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