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 Handbuch:  Thema: Landschaftsentwicklung

 Handlungsfelder zum Thema: Landschaftsentwicklung  
 

Landschaftsentwicklung

Kurz gesagt: Eine nachhaltige Landschaftsentwicklung führt dazu, dass sich die Bevölkerung in der Gemeinde wohlfühlt und sich mit ihr identifiziert. Den Gemeinden werden in diesem Bereich besonders grosse Handlungsspielräume zuerkannt (Ortsplanung). Untersuchungen in verschiedenen Gemeinden zeigen, dass die Bevölkerung generell an einer naturnahen Entwicklung der Landschaft interessiert ist.

 

Bedeutung der Landschaft

Die Landschaft stellt den Lebensraum der Bevölkerung dar, in dem sie ihre Bedürfnisse erfüllt und den sozialen Austausch pflegt. Die Landschaftsentwicklung ist deshalb insbesondere auf der lokalen Ebene von zentraler Bedeutung. Eine nachhaltige Entwicklung der Landschaft führt dazu, dass sich die Bevölkerung in ihrer Gemeinde wohlfühlt, sich mit ihr identifiziert und bereit ist, sich für ihre Gemeinde zu engagieren. Eine nachhaltige Landschaftsentwicklung verhilft der Gemeinde zudem zu einem wertvollen Label für ihre Produkte und ladet gute Steuerzahler und innovative Firmen ein, sich in der Gemeinde anzusiedeln.

Die Landschaft ist ein Spiegel der Gesellschaft. Sowohl negative Entwicklungen wie Raubbau oder Degradation als auch positive Entwicklungen wie lokale Initiativen (z.B Waldrandaufwertung durch Schulen) oder Revitalisierungen finden in der Landschaft ihren Ausdruck. Dadurch kann die Landschaft als Aufruf wirken, die Entwicklung der Gemeinde oder der Region in die eigenen Hände zu nehmen und verantwortlich zu handeln. Der Bezug zur Alltagsumgebung und Alltagslandschaft ist auch wichtig, um über die private und lokale Dimension hinaus Interesse zu entwickeln. Globale Veränderungen und Risiken werden den Menschen oft erst richtig bewusst, wenn sie diese in der Veränderung ihrer eigenen Landschaft wahrnehmen. Aber auch das Vertrauen, dass solche Probleme lösbar sind, entsteht oft erst aufgrund von Erfahrungen positiver Landschaftsveränderungen in der direkten Umgebung (z.B. die Revitalisierung eines Fliessgewässers). Dieses Vertrauen bietet die nötige Grundlage, auch globale Probleme anzugehen, allenfalls sogar unter persönlichen Verzichtleistungen.

Ein wichtiges Merkmal der Landschaft ist ihr Doppelcharakter: Einerseits setzt sie sich aus mehrheitlich privaten Nutzflächen zusammen, andererseits ist sie ein Gemeingut, das nur Bedeutung hat, wenn die breite Bevölkerung zu ihr einen Bezug herstellen kann. Die Landschaft erfüllt also nicht nur nutzorientierte Funktionen (Ernährung, Wohnen), sondern auch integrative Funktionen (Identifikation mit der Gemeinde/Region, soziale Kontakte etc.).

 

Grundlagen einer nachhaltigen Landschaftsentwicklung

In verschiedenen Dokumenten wird die Bedeutung der Landschaft betont:

  • Report der ”Commission on Sustainable Development” (Integrated Planning and management of land ressources): In diesem Grundsatzpapier zur Nachhaltigkeit wird festgehalten, dass nachhaltige Entwicklung auch die Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt erfordert.
  • Alpenschutzkonvention zur nachhaltigen Entwicklung der Alpen: In dieser internationalen Übereinkunft wird der hohe Stellenwert der Raum- und Landschaftsplanung besonders betont.
  • Landschaftskonzept Schweiz: Darin werden die Ziele und Massnahmen des Bundes hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft festgelegt. Die Vorgaben wirken sich überall dort direkt auf die Gemeinden aus, wo der Bund mitfinanziert (z.B. Landwirtschaft, Wasserbau, Strassenbau usw.); indirekte Wirkung haben die Vorgaben auf Gemeinden, wenn sie Änderungen in Bundesgesetzen (z.B. im eidg. Raumplanungsgesetz) zur Folge haben.

 

Zuständigkeiten

Wie in anderen Sachbereichen gilt in der Schweiz für die Raum- und Landschaftsentwicklung das Subsidiaritätsprinzip, d.h. eine höhere Ebene darf nur dann tätig werden, wenn die untere überfordert wäre oder wenn übergeordnete Zielsetzungen es rechtfertigen. Der Gemeindeebene werden besonders grosse Handlungsspielräume zuerkannt.

Auf der Bundesebene werden mit dem eidgenössischen Raumplanungsgesetz und dem eidgenössischen Umweltschutzgesetz die Verfahren und die Grundsätze für die räumliche Planung bzw. für die Bewilligung von Grossprojekten vorgegeben. Im eidgenössischen Natur- und Heimatschutzgesetz werden Grundsätze für den Schutz von Landschaften und Landschaftselementen festgelegt. Dabei wird der Bund auch beauftragt, Inventare für national wertvolle Flächen und Objekte zu erarbeiten und Schutzgebiete von nationalem Wert auszuscheiden.

Auf kantonaler Ebene wird das eidgenössische Raumplanungsrecht durch ein kantonales Baurecht konkretisiert, die räumliche Entwicklung anhand der kantonalen Richtplanung koordiniert und die räumliche Planung geprüft. Zudem werden auch auf dieser Ebene Inventare erstellt und Schutzgebiete ausgeschieden.

Auf der Gemeindeebene wird die räumliche Entwicklung mittels der Ortsplanung festgelegt, und es werden Bauvorschriften definiert. Auch auf dieser Ebene werden Inventare erstellt und Objekte von lokalem Wert unter Schutz gestellt.

Im Rahmen der UNESCO werden die nationalen Aktivitäten zum Schutz von Landschaften und Lebensräumen verglichen, Anforderungen für international anerkannte Schutzgebiete (Biosphärenparks, Weltkulturerbe) festgelegt und entsprechende Labels vergeben.

 

Wissenschaftliche Erkenntnisse und Unsicherheiten

Die moderne Gesellschaft brachte eine Nutzungsintensivierung mit sich, die zu einer einseitigen Förderung einzelner Nutzfunktionen auf bestimmten Flächen führte, während andere Funktionen verdrängt wurden. Flächen, die vorher multifunktional genutzt wurden, wurden zunehmend nur noch einseitig genutzt (z.B. intensive landwirtschaftliche Nutzung von ehemaligen Heckenlandschaften). Durch die Einführung der Raumplanung konnte diese Entwicklung zwar etwas gelenkt, aber nicht gebremst werden. Um eine nachhaltige Landschaftsentwicklung zu erreichen, wäre es deshalb wichtig, mit neuen Regelungen die Multifunktionalität der Landschaft zu sichern und der Bevölkerung Möglichkeiten zu eröffnen, sich an der Gestaltung der Landschaft zu beteiligen.

Partizipationsmethoden zum Einbezug der Bevölkerung in die Landschaftsentwicklung – wie z.B. Zukunfts- und Ideenwerkstätten oder Landschaftsverhandlungs-Plattformen – wurden in den letzten Jahren entwickelt und teilweise erprobt. Erkenntnisse darüber, wie die Multifunktionalität der Landschaft gezielt erhalten werden könnte, fehlen allerdings weitgehend.

 

Probleme und Stolpersteine

Nachhaltige Landschaftsentwicklung erfordert einerseits eine breitere Verteilung der Mitspracherechte, andererseits aber auch eine weitergehende Entschädigung der gemeinnützigen Leistungen der Landbesitzer.

Bei der breiteren Verteilung der Mitspracherechte stellt sich das Problem, dass sich die Bevölkerung zu weiten Teilen aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen hat und wieder für die Mitverantwortung gewonnen werden muss. Geeignete Mitsprachmöglichkeiten zu schaffen genügt nicht – Mitsprache muss als langfristiger Lernprozess begriffen werden (>> Akteure mobilisieren und begleiten). In verschiedenen Gemeinden wurden aber durchaus positive Erfahrungen mit partizipativen Verfahren gemacht.

Zudem stellt sich das Problem, dass die Landbesitzer sich auch durch Entschädigungs-Anreize häufig nicht vorschreiben lassen, wie sie ihre Flächen nutzen sollen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig das Gespräch mit den Landbesitzern zu suchen und allfällige Konflikte durch mediative Verfahren zu überwinden versuchen (>> Mit Konflikten umgehen).

 

Vorurteile und Falschmeinungen

Oft wird befürchtet, dass unnötige und sogar unökologische Begehren geweckt werden, wenn die Bevölkerung über die Mitgestaltung der Landschaft mitentscheiden kann. Untersuchungen in verschiedenen Gemeinden zeigen jedoch, dass die Bevölkerung generell an einer naturnahen Entwicklung interessiert ist und dass sie zudem sehr wohl die finanziellen Grenzen einschätzen kann.

Oft wird behauptet, dass sich die Bevölkerung gar nicht mehr für ihre Alltagsumgebung interessiert. Dass sich die Leute diesbezüglich nicht engagieren, hat jedoch viel mit ungeeigneten Möglichkeiten der Mitgestaltung zu tun. Als z.B. in der Gemeinde Hindelbank ein öffentlicher Ideenaustausch durchführt wurde, waren erfahrene Politiker über die grosse Beteiligung seitens der Bevölkerung überrascht.

Oft wird behauptet, dass die Gemeinden im Wesentlichen fremdbestimmt seien und kaum über Handlungsspielräume bezüglich der Landschaftsentwicklung verfügen. Das Gegenteil ist wahr: Gemeinden haben sehr grosse Entscheidungskompetenzen, und viele Entscheidungen, die für eine nachhaltige Entwicklung von Bedeutung sind, haben nicht sehr grosse Kostenfolgen.

Oft wird behauptet, dass der Verlust von Landschaftselementen wirtschaftlich begründet ist und letztlich nicht abgewendet werden kann. Gerade in der Landwirtschaft, die für die nachhaltige Landschaftsentwicklung eine primäre Bedeutung hat, sind kleinflächige Nutzungsverzichte wirtschaftlich aber oft kaum relevant.

 

Begründung der Handlungsfelder

Die Auswahl der Handlungsfelder Raumplanung, Landschaftsschutz und Heimatschutz beruht auf den verschiedenen Dimensionen von Landschaft: Für die Besitzerinnen und Besitzer ist sie Nutzfläche, für die lokale Bevölkerung Ort der sozialen Integration und (Nah-) Erholungsraum, und für die überlokale Bevölkerung schliesslich ist sie Erholungsraum und Symbol kultureller Identität.

Raumplanung, Landschaftsschutz und Heimatschutz hängen historisch und rechtlich sehr eng zusammen. In der ersten Phase der Raumplanung spielte der Landschaftsschutz eine Schlüsselrolle; vielerorts wurden damals grosse Flächen provisorischen Landschaftsschutzes ausgeschieden. Für die Schutzbemühungen bildet das eidgenössische Natur- und Heimatschutzgesetz eine gemeinsame Grundlage. Während Landschaftsschutz mehr auf den Schutz von Natur- und Kulturlandschaften ausgerichtet ist, gilt der Heimatschutz primär architektonischen Objekten und historischen Stätten.

 

Linkverzeichnis

  • http://www.snf.ch/D/forschung/Forschungsprogramme/abgeschlossen/Seiten/
    _xc_nfp48.aspx

    Projektbeschriebe und Ergebnisse des nationalen Forschungsprogramms Landschaften und Lebensräume der Alpen (NFP 48).
  • http://www.cipra.org
    Homepage der internationalen Alpenschutzkommission, auf welcher insbesondere die Inhalte der Alpenkonvention abgerufen werden können.
  • http://www.wsl.ch/land/welcome-de.ehtml
    Homepage des Bereichs Landschaft der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), der sich mit der Erforschung natur- und sozialwissenschaftlicher Aspekte der Landschaft befasst.
  • http://www.bafu.admin.ch/landschaft/00524/01671/02393/
    index.html?...

    Im Landschaftskonzept Schweiz werden die Ziele und Massnahmen des Bundes hinsichtlich der nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft festgelegt. Auf der Website ist das Landschaftskonzept in gedruckter Form bestellbar.
  • http://www.irl.ethz.ch/
    Homepage des Instituts für Raum- und Landschaftsentwicklung der ETH Zürich. Die Homepage verweist auf Projekte und Publikationen. Das Institut für Raum- und Landschaftsentwicklung ist aus dem ehemaligen Institut für Kulturtechnik (IFK), Teilen des Institutes für Orts-, Regional- und Landesplanung (ORL) und der Professur für Stoffhaushalt und Entsorgungstechnik hervorgegangen.

 

Literaturverzeichnis

  • Bundesamt für Raumplanung & Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (1991): Landschaft unter Druck. Zahlen und Zusammenhänge über Veränderungen in der Landschaft Schweiz. Bern: EDMZ.
    Ergebnisse eines Monitorings, in welchem die Flächenveränderung natürlicher Landschaftselemente zwischen 1988 und 1991 erfasst wurde.
  • Messerli, Paul (1989): Mensch und Natur im alpinen Lebensraum. Risiken, Chancen, Perspektiven. Bern: Paul Haupt.
    Synthese des schweizerischen MAB-Forschungsprogramms, das das Zusammenspiel zwischen natürlichen Voraussetzungen und menschlicher Nutzung in Bergökosystemen untersuchte.
  • Buchecker, Matthias (1999): Die Landschaft als Lebensraum der Bewohner. Nachhaltige Landschaftsentwicklung durch Bedürfniserfüllung, Partizipation und Identifikation. Diss. Universität Bern.
    Diese Arbeit befasst sich mit partizipativer Landschaftsentwicklung. Als Dissertation richtet sie sich eher an ein akademisches Publikum.
  • United Nations, Economic and Social Council, Comission on Sustainable Development (2000): Integrated planning and management of land resources. Report of the Secretary-General. Addendum: Sustainable Mountain Development.
    Integrated Planning and management of land resources: Grundsatzpapier zur Nachhaltigkeit, das festhält, dass nachhaltige Entwicklung auch die Erhaltung der landschaftlichen Vielfalt erfordert.
    »Download UN_2000.pdf (pdf; 408kB)


 Weiteres dazu im
 Handbuch

 Links

 Dokumentinformationen
  • Autor: M. Buchecker
  • Erstellt:
    15. Oktober 2004
  • Redaktorin: K. Gasser
  • Dokumententyp: Handlungsbereiche