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 Handbuch:  Aufgaben, die den LA21-Prozess begleiten

 
 

Externe Beratung beiziehen

Frage: Welche Aufgaben könnte eine externe Beratung leisten und wann ist sie sinnvoll?

Kurz gesagt: Eine externe Beratung kann im Verlaufe einer LA21 für verschiedene Aufgaben und zu verschiedenen Zeitpunkten beigezogen werden. Nebst einer professionellen Begleitung des ganzen LA21-Prozesses kommen Aufgaben wie Moderation und die Erstellung von Expertisen und Evaluationen in Frage.

 

Aufgaben einer externen Beratung

Personen oder Institutionen, die im Prozess einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung involviert sind, stellt sich häufig irgendwann die Frage, ob externe Beraterinnen oder Berater hinzu gezogen werden sollen, und in welcher Weise dies geschehen könnte. Grundsätzlich sollte zwischen zwei verschiedenen Formen unterschieden werden: Die Beratung kann sich erstens auf den Inhalt, auf verschiedene Themenfelder, beziehen. Es kann zum Beispiel sinnvoll sein, dass zu Beginn eines LA21-Prozesses die Beteiligten einen Vortrag darüber hören möchten, was denn nun nachhaltige Entwicklung sei, woher der Begriff kommt und welche Bedeutung er in dieser konkreten Gemeinde entfalten kann. Oder es wird im Verlauf des Prozesses klar, dass Verkehr ein wichtiges Themengebiet ist. Dann ist es vielleicht erwünscht, positive Beispiele aus anderen Gemeinden zu hören.

Die Beratung kann sich aber auch – und das ist häufiger der Fall – auf die Begleitung des Prozesses als solchen beziehen. Hier sind Fragen von Bedeutung wie: Wie fange ich ein solches Unterfangen überhaupt an? Welche Beteiligten der Gemeinden müssen dabei sein? Wann sollten sie einbezogen werden? Wie kann ich mit Konflikten umgehen, mit Konkurrenz? Und wie rege ich die Bevölkerung zum Mitmachen an?

Ganz egal, für welches Modell man sich entscheidet: Jede externe Begleitung muss den lokalen Verhältnissen angepasst sein. Die Personen in der Gemeinde, vor Ort, definieren, welches Know-how sie benötigen, und die externe Begleitung sollte sich so gut als möglich darauf einstellen, um den Prozess optimal unterstützen zu können. Die Bereitschaft aller, sich auf andere Sichtweisen und Situationen einzulassen, ist Dreh- und Angelpunkt erfolgreicher Beratungsprozesse.
Im Folgenden werden die verschiedenen Aufgaben der externen Beratung genauer beschrieben.

 

Beratung im Prozess

Prozesse vor Ort, die eine nachhaltige Entwicklung unterstützen sollen, können auf sehr unterschiedliche Weise und von verschiedenen Personen (z.B. Mitarbeiter einer kommunalen Verwaltung, Privatpersonen etc.) und/oder Gruppierungen (z.B. Gemeinderat, Vereine, Parteien) initiiert werden. Ebenso sind die weiteren Verläufe nach der Startphase sehr unterschiedlich: Wann ist es sinnvoll, die breite Bevölkerung zu beteiligen? Wie kann dies gelingen? Welche Methode ist adäquat für "meine" Gemeinde? Wie können Personen und/oder Gruppen beteiligt werden, die bislang noch nicht involviert sind? Was passiert mit den Ergebnissen? Wann ist ein LA21-Prozess ein “guter" Prozess? Um diese und ähnliche Fragen zu beantworten, kann es sinnvoll sein, externe Beraterinnen und Berater hinzuzuziehen. Gerade Personen, die aus der „Vogelperspektive“ mit mehreren Prozessen vertraut sind, kennen Erfolgsfaktoren und Fallstricke, die es zu beachten gilt, und können dieses Wissen weitergeben. (>> Prozessmanagement)

 

Moderation

In dieser Funktion verkörpert eine externe Beratung eine objektive und neutrale Sichtweise. Ein Prozess, der sich mit der Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung befasst, ist wie jeder politische Prozess durch Meinungsverschiedenheiten und Konflikte geprägt. Eine neutrale Person vertritt persönlich keine inhaltliche Position, sondern moderiert die verschiedenen Stimmen und führt ein inhaltliches Ergebnis herbei. Eine Moderation kann in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden, so z.B. bei der Auftaktveranstaltung einer LA21, der Moderation einzelner Arbeitsgruppen oder auch bei der Moderation der Steuerungsgruppe eines solchen Prozesses. Idealerweise wird eine Moderation während eines gesamten LA21-Prozesses beteiligt. Der Vorteil einer externen Moderation ist, dass eine „unvorbelastete“ Person divergierende Meinungen und neue Ideen besser integrieren kann als jemand, der in der Gemeinde bereits mit einer inhaltlichen Position bekannt ist. Diese unparteiische Rolle der Moderation kann allerdings nur dann eingenommen werden, wenn die externe Person von allen Beteiligten akzeptiert wird. (>> Partizipation planen und umsetzen)

 

Expertise

Die Gestaltung einer lokalen nachhaltigen Entwicklung kann bei den Beteiligten vor Ort den Wunsch entstehen lassen, dass zusätzliches Faktenwissen in den Prozess einfliesst. Beispielsweise kann das Bedürfnis vorhanden sein, mehr zu wissen über die Idee der nachhaltigen Entwicklung oder über ein lokales Handlungsfeld wie z.B. Verkehr (>> Verkehr und Mobilität). Oder eine andere Gemeinde möchte lokal zum Klimaschutz beitragen, die Beteiligten wissen aber nicht, was der Begriff „Treibhauseffekt“ genau beinhaltet und mit welchen Massnahmen dem Treibhauseffekt wirkungsvoll begegnet werden könnte. Es kann die Frage auftauchen, welcher Einfluss auf Gemeindeebene überhaupt ausgeübt werden kann. All dies sind Beispiele, die zeigen, wozu eine externe Expertin oder ein Experte hinzugezogen werden könnte.

 

Evaluation

Ein Prozess ist beendet – nehmen wir an, eine Gemeinde hat über ein Jahr lang einen LA21-Prozess gestaltet. Weite Kreise der Bevölkerung haben sich in mehreren runden Tischen engagiert, auch Gemeinderat und Verwaltung haben sich beteiligt. Vielfältige Ergebnisse sind erarbeitet, die jetzt verwirklicht werden sollen oder deren Umsetzung bereits begonnen hat. Ein Jahr nach Abschluss des „offiziellen“ Prozesses möchten die Beteiligten wissen: Wie qualitätsvoll war unser LA21-Prozess und wie ist der Stand der Umsetzung der Ergebnisse zu beurteilen? Auch hierfür ist es sinnvoll, eine neutrale externe Beratung hinzuzuziehen, da eine unverfälschte Sicht der Dinge "von aussen" eher möglich ist. (>> Wirkung beurteilen)

 

Kosten einer externen Beratung

Die Kosten einer externen Beratung lassen sich nur schwer abschätzen. Je nachdem, ob die Beratung durch eine gewinnorientiert arbeitende Person resp. Firma oder durch eine Nichtregierungsorganisation geleistet wird, können sich die Kosten markant unterscheiden. Als Mittelwert kann ein Tagessatz von sFr 2.000 angegeben werden, der sich je nach Dauer des Einsatzes verringern kann.

Bei einer Auftragerteilung an externe BeraterInnen sollte auf ihre Neutralität geachtet und die zu leistenden Aufgaben (Konzeptarbeit, Moderation, Auswertung usw.) klar festgelegt werden. Es lohnt sich natürlich, mehrere Offerten einzuholen, um Vergleichsmöglichkeiten bezüglich Preis und Leistung zu haben.

 

Zeitpunkt und -dauer

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, erst dann BeraterInnen beizuziehen, wenn die genaue Aufgabenstellung sowie die Erwartungshaltung der Beteiligten geklärt worden ist. Der Auftrag an eine externe Person/Institution hängt davon ab, welche Aufgaben diese wahrnehmen soll.

Spätestens bei der Frage, in welcher Form ein partizipativer Prozess stattfinden soll, sollte überlegt werden, ob eine externe Moderation erwünscht ist (>> Partizipation planen und umsetzen). Soll hingegen der gesamte LA21-Prozess begleitet werden, ist ein Einbezug ratsam, sobald die definitive Entscheidung für die Durchführung der LA21 gefallen ist. Wichtig ist dabei, dass die Planung des Prozesses durch die Beraterinnen und Berater in enger Zusammenarbeit mit der Trägerschaft erfolgt. Die Erstellung einer Expertise (z.B. themenbezogener Vortrag) bedeutet einen Einbezug nur für eine kurze Zeit und kann kurzfristig erfolgen. Soll eine Evaluation wahrgenommen werden, ist es ratsam, eine Beobachtung der Veranstaltungen zu ermöglichen. Je nachdem, zu welchem Zweck und wann die Evaluation erfolgt, muss den externen Beraterinnen und Beratern auch der Zugang zu internen gemeindespezifischen Informationen gewährleistet werden.

 

Linkverzeichnis

  • http://www.tuwas.net
    Die Homepage des Vereins „Tu Was e.V.“ bietet vielfältige Informationen zur Begleitung von LA21-Prozessen bis hin zu Fortbildungsseminaren.

 

Literaturverzeichnis

  • Agenda-Transfer, Bundesweite Servicestelle Lokale Agenda 21 (Hrsg.) (2003): Die Kunst der Zukunftsfähigkeit. Bonn.
    Diese Broschüre ist eine Fundgrube für die Gestaltung einer Lokalen Agenda 21 und verdeutlicht an vielen Praxisbeispielen, wie eine sinnvolle Begleitung einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung aussehen kann.
  • Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (1999): Strategie- und Beratungskonzept „Zukunftsfähiges Berlin“. Werkstatt-Bericht Nr. 30. Berlin.
    Dieser schon etwas ältere Bericht beleuchtet die Beratungstätigkeit in LA21-Prozessen aus der Sicht einer beratenden Institution und verdeutlicht ihre Erwartungen und Funktionsweisen am Beispiel der Stadt Berlin. Immer noch sehr empfehlenswert, da hier explizit die Sichtweise der externen Begleitung eingenommen wird.
  • Soroldoni, Laura (2004): Moderation von Beteiligungsprozessen. In: Diebäcker, Marc (Hrsg.): Partizipative Stadtentwicklung und Agenda 21. Diskurse - Methoden - Praxis. Wien: Verband Wiener Volksbildung - Edition Volkshochschule. S. 169-179.
    Artikel in dem die vielfältigen Erfahrungen der Lokalen Agenda 21-Prozesse im Wiener Alsergrund mit externer Moderation in verschiedenen Gefässen aufgearbeitet werden. Dabei wird systematisch ins Thema eingeführt und Besonderheiten von Moderationsprozessen im Kontext von Bürger- und Bürgerinnenbeteiligung näher beleuchtet.


 Weiteres dazu im
 Handbuch

 Links

 Dokumentinformationen
  • Autorin: J. Behringer
  • Erstellt:
    15. November 2004
  • Redaktorin: K. Gasser
  • Dokumententyp: Begleitaufgaben