Handbuch: Aufgaben, die den LA21-Prozess begleiten
An die formale Politik anbinden
Frage: Wie kann der LA21-Prozess mit den konventionellen Politikprozessen verknüpft werden, damit die Umsetzung gewährleistet ist?
Kurz gesagt: Um die Umsetzung der LA21 zu sicher zu stellen, sollte der Prozess mit den herkömmlichen Politikprozessen verknüpft werden. Verschiedene Möglichkeiten sind denkbar: Die Legislative sichert in einem Ratsbeschluss ihre Unterstützung zu, ein Beirat mit Gemeindevertretern wird gebildet, die Exekutive verpflichtet sich von Beginn weg, die Ergebnisse der LA21 verbindlich umzusetzen usw.
Ergebnissicherung trotz Offenheit des Prozesses
In einem LA21-Prozess wird unter Beteiligung der Betroffenen ein Aktionsprogramm erarbeitet, dessen Umsetzung in der Regel weit über die Kompetenzen und Möglichkeiten der Trägerschaft des Prozesses hinaus geht. Sei dies, weil demokratische Verfahren eingehalten werden müssen, weil die entsprechenden finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen oder weil die Unterstützung und das Mitwirken von Dritten erforderlich ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass zu Beginn des partizipativen Prozesses die Ergebnisse offen sind (und auch sein müssen). Auf der einen Seite ist also die Trägerschaft, die sich auf einen Prozess einlässt, dessen Ergebnisse kaum abschätzbar sind und deren Umsetzung sie zum Voraus nicht zusichern kann bzw. will. Auf der anderen Seite stehen die Betroffenen, die sich an einem partizipativen Prozess beteiligen, sich engagieren, ihre Freizeit opfern und ihre Kreativität investieren. Sie erwarten, dass ihre „Investition“ Früchte trägt und die Ergebnisse umgesetzt werden.
Dieses Dilemma gilt es, offen zu legen. Es ist äusserst wichtig, zu Beginn des Prozesses festzulegen, was mit den Ergebnissen geschieht und wie sie in den formalen Politikablauf einfliessen. Dazu muss die Schnittstelle zwischen dem LA21-Prozess und der formalen Politik zum Voraus definiert und allen Beteiligten klar kommuniziert werden. Das heisst, wer sich an einem partizipativen Prozess beteiligt, weiss von Anfang an, was mit den Ergebnissen geschehen wird. Die Vertreter der verschiedenen politischen Gremien wissen, in welcher Beziehung der partizipative Prozess im Bezug zu den herkömmlichen demokratischen Abläufen steht. So können Ängste bezüglich „Schattenparlament“ abgebaut werden (>> Nachhaltigkeit – weshalb partizipativ).
Im Folgenden soll beispielhaft aufgezeigt werden, wie die Anbindung der LA21-Aktivitäten an die formale Politik geschehen kann.
Möglichkeiten für die Anbindung an die formale Politik
Ein Ratsbeschluss, in dem die Exekutive oder Legislative dem LA21-Prozess ihre Unterstützung zusichert, ist sicher die ideale Voraussetzung für einen LA21-Prozess. Dies kann zum Beispiel durch einen Finanzbeschluss geschehen, in dem sich die Gemeinde bereit erklärt, sich an den Kosten des LA21-Prozesses zu beteiligen. Es kann aber auch einfach eine ausdrückliche Willenserklärung sein. Es lohnt sich, einen solchen Ratsbeschluss anzustreben, auch wenn er gar nicht zwingend notwendig ist und die Vorarbeiten oft mühselig sind. Der Stellenwert, den der Prozess damit erhält, die öffentliche Diskussion über Vor-, Nachteile und Konsequenzen und die damit einhergehende Öffentlichkeitsarbeit lohnen den Aufwand auf jeden Fall.
Weniger offiziell als ein Ratsbeschluss, aber auch sehr effektiv, kann die Bildung eines Beirats sein, dem Vertreter aus den Gemeindebehörden angehören. Ein solcher Beirat dient dem Informationsfluss zwischen dem LA21-Prozess und den Gemeindebehörden. Gerade am Anfang eines Prozesses und wenn (noch) grosse Vorbehalte seitens der formalen Politik vorhanden sind, ist es aber nicht immer möglich, dass Personen aus Gemeindebehörden als offizielle Vertretung im Beirat Einsitz nehmen. Natürlich besteht auch die Möglickeit, dass Personen aus der Verwaltung, der Exekutive, der Legislative, aber auch aus der Kirchgemeinde, dem Gewerbeverband usw. als Privatpersonen, ohne offizielles Mandat, in einem Beirat Einsitz nehmen. Dies gewährleistet den Informationsfluss, und eine spätere „Offizialisierung“ des Beirates ist immer noch möglich. Auch beim Aufbau der eigentlichen Trägerschaft muss überlegt werden, inwiefern offizielle Gemeindevertreter einbezogen werden sollen und können (>> Trägerschaft aufbauen und Geschäftsführung sichern).
Die Gemeindeverwaltung spielt bei der Umsetzung eines Aktionsplans eine grosse Rolle. Ihr frühzeitiger Einbezug in die Erarbeitung des Aktionsplans vereinfacht dessen Umsetzung. Zudem ist in der Verwaltung ein grosses Fachwissen vorhanden. So bietet es sich an, Personen aus der Verwaltung als Expertinnen und Experten in den LA21-Prozess einzubinden.
Umgang mit den Ergebnissen
Die Trägerschaft muss sich zu Beginn eines LA21-Prozesses bereit erklären, sich für die Umsetzung des Aktionsplans einzusetzen. Trotz der beschränkten politischen Macht, die sie unter Umständen hat, stehen ihr doch einige Möglichkeiten offen. Dabei können die direkt demokratischen Instrumente auf lokaler Ebene genutzt werden. Die Anbindung bzw. die Schnittstelle zwischen LA21-Prozess und formaler Politik wird somit deutlich und einfach kommunizierbar. Folgende Möglichkeiten sind denkbar, wie eine Trägerschaft mit den Ergebnissen eines partizipativ erarbeiteten Aktionsplans umgehen kann:
Blankoscheck für eine Annahme der Ergebnisse
Die Exekutive oder die Legislative kann sich im Vorfeld verpflichten, einen partizipativ erarbeiteten Aktionsplan anzunehmen und umzusetzen. Natürlich nur, soweit er in ihrem Kompetenzbereich liegt. Wo er über ihre Kompetenzen hinaus geht, kann sich die Exekutive bzw. Legislative verpflichten, sich bei den entsprechenden Stellen für die Umsetzung des Aktionsplans einzusetzen. Es stellt sich nun die Frage, ob Gemeindebehörden gewillt sind, im Vorfeld einen solchen „Blankoscheck“ abzugeben.
In einem partizipativen Prozess des Kantons Basel-Stadt hat die Exekutive zugesichert, den resultierenden Aktionsplan als verbindlich entgegenzunehmen. Sie hat sich aber zwei Hintertüren offen gelassen: Erstens war es ein zweistufiger Prozess, wobei die Regierung entschieden hat, welche Projektideen aus der ersten Stufe in der zweiten Stufe weiter verfolgt werden. Zweitens hat sich die Regierung das Recht herausgenommen, Projektvorschläge aus dem Aktionsplan zu streichen, sich aber gleichzeitig verpflichtet, dies öffentlich zu begründen. Dies scheint eine Lösung, die (zumindest in Basel) erfolgreich ist. Die Beteiligten wussten, dass die Ergebnisse auf höchster politischer Ebene ernst genommen werden, und der Grad der Beteiligung war auch erfreulich hoch. Die Exekutive hat den Aktionsplan als Ganzes entgegengenommen und konnte bei der Legislative einen Finanzbeschluss durchbringen, um wichtige Punkte des Aktionsplans umzusetzen.
Politischer Druck durch Veröffentlichung
Der Aktionsplan wird veröffentlicht und breit gestreut. Die Trägerschaft hofft damit, genügend politischen Druck zu erwirken, um den Aktionsplan bzw. Teile daraus umzusetzen. Die Schwierigkeit bei dieser Variante ist, dass der Aktionsplan ja zuerst erarbeitet werden muss. Und eine solche Erarbeitung kann in diesem Fall erschwert sein, denn wenn der Prozess so unverbindlich ist und die Chancen für eine Umsetzung so gering sind, ist es nicht einfach, Personen für die Mitarbeit an der LA21 zu gewinnen. Es lohnt sich deshalb, möglichst schon zu Beginn des Prozesses Anknüpfungspunkte an die formale Politik zu suchen (siehe oben).
„Einspeisen“ in formale Politik
Die Trägerschaft verpflichtet sich, den Aktionsplan in die formale Politik einzuspeisen. Dies kann heissen:
- Präsentation bei der Exekutive. Antrag auf Anerkennung des Aktionsplans als Leitbild für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung.
- Parlamentarische Eingabe bzw. Traktandierung bei der Gemeindeversammlung mit Antrag auf Anerkennung des Aktionsplans als Leitbild für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung.
- Parlamentarische Eingabe bzw. Traktandierung bei der Gemeindeversammlung von einzelnen Projekten und Massnahmen mit Antrag auf Umsetzung bzw. finanzielle Unterstützung.
Die Chancen, dass die Anträge direkt übernommen und gut geheissen werden, sind relativ gering. Sie sind aber umso besser, je enger der ganze Prozess an die formale Politik angebunden ist (siehe oben). Auf jeden Fall werden bei einem solchen Vorgehen die Ergebnisse des partizipativen Prozesses auf die lokale, politische Agenda gesetzt, und eine Diskussion ist garantiert.
Eine weitere Möglichkeit ist die Etablierung neuer Gremien wie regelmässig tagende Beiräte, Kommissionen oder Gesprächsrunden, die mit zentralen PolitikerInnen und Agenda-Aktiven besetzt sind. In diesen Gremien ist ein Konsens über die Ergebnisse des Agenda-Prozesses zu finden, der dann von den beteiligten PolitikerInnen in die üblichen parlamentarischen Verfahren eingebracht werden kann.
Private Umsetzung
Viele Massnahmen und Projekte, die zu einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung führen, bedürfen keiner Ratsbeschlüsse oder keiner Unterstützung durch die Verwaltung. Sie können auf privater Basis umgesetzt werden. Der Trägerschaft kommt dabei die Rolle der Vermittlerin zu. Sie stellt Kontakte her, setzt ihre Beziehungen ein und kann als Trägerin solcher Projekte bei Stiftungen und Firmen finanzielle Unterstützung beantragen.